Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB – Stand: 10.04.2025
(gültig ab dem 26.04.2025 für alle Kunden)
von
Athena Digital e.K
Schwelmerstraße 111a,
42389 Wuppertal
- im Folgenden: Auftragnehmer -

1.1.1

Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich solche Leistungen, die ausdrücklich und schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) Gegenstand einer zwischen den Parteien individuell geschlossenen Vereinbarung sind. Jegliche darüber hinausgehenden Leistungen, Zusagen oder Verpflichtungen – gleich ob mündlich, fernmündlich, per E-Mail, Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp), in persönlichen Gesprächen oder durch schlüssiges Verhalten (konkludent) – sind ausgeschlossen und entfalten keinerlei rechtliche Wirkung. Auch eine wiederholte tatsächliche Durchführung zusätzlicher Leistungen ohne schriftliche Vereinbarung begründet weder einen Rechtsanspruch auf zukünftige Leistungserbringung noch eine Änderung oder Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs. Der Begriff „Agenturleistungen“ umfasst, je nach konkreter Vereinbarung, insbesondere Tätigkeiten in den Bereichen Webdesign, Werbetext-Erstellung, Marketing-Beratung sowie die Pflege und Betreuung von Websites und Online-Shops. Es wird klargestellt, dass keine dieser Leistungen ohne ausdrückliche Beauftragung geschuldet ist. Selbst wiederholte Kulanzleistungen, freiwillige Zugeständnisse oder einvernehmliche Abweichungen im Einzelfall begründen keinerlei Rechtsanspruch auf zukünftige Leistungen gleicher Art und verändern nicht den ursprünglich vereinbarten Vertragsinhalt.

1.1.2

Der Auftragnehmer bietet seine Leistungen ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB an. Der Abschluss von Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsschluss durch geeignete Nachweise (z. B. USt-ID, Firmenanschrift, Handelsregisterauszug oder vergleichbare Angaben) seine Unternehmereigenschaft glaubhaft zu machen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertragsschluss abzulehnen oder einen bestehenden Vertrag fristlos zu kündigen, sofern sich herausstellt, dass der Kunde Verbraucher ist oder unzutreffende Angaben zur Unternehmereigenschaft gemacht hat. Sollte dennoch – gleich aus welchem Grund – ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande gekommen sein, so gilt dieser als von Anfang an nichtig. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, die Leistung unverzüglich einzustellen. Hat der Auftragnehmer bis zu diesem Zeitpunkt bereits Leistungen erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, eine angemessene Vergütung zu zahlen. Diese bemisst sich nach dem üblichen Stundensatz des Auftragnehmers in Höhe von 180,00 EUR netto pro Stunde, mindestens jedoch 30 % des ursprünglich vorgesehenen Gesamtvergütungsbetrags als pauschale Aufwandsentschädigung. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche – insbesondere aus vorvertraglichem Aufwand, Planungszeit, Reservierungskapazitäten oder entgangenem Gewinn – bleibt ausdrücklich vorbehalten.

1.1.3

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nach eigenem Ermessen Subunternehmer oder sonstige Dritte einzusetzen. Dies schließt das Recht ein, sämtliche Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Eine Zustimmung oder Information des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Kenntnis oder Mitbestimmung hinsichtlich Art, Auswahl, Umfang oder Einsatzzeitpunkt der durch den Auftragnehmer eingesetzten Dritten. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn für den Auftragnehmer zum Zeitpunkt des Einsatzes offensichtlich und nachweislich erkennbar ist, dass der Einsatz eines bestimmten Dritten gegen zwingende rechtliche Vorschriften verstößt oder objektiv unzumutbar wäre. Die Beweislast hierfür trägt der Kunde.

1.1.4

Maßgeblich für den Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen sowie für die vertraglichen Rechte und Pflichten der Parteien sind ausschließlich die zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbarten Vertragsunterlagen. Diese bestehen grundsätzlich aus dem vom Kunden gebuchten, durch den Auftragnehmer benannten Standardangebot sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Kunde bestätigt ausdrücklich, dass er die AGB vor Vertragsschluss vollständig gelesen, verstanden und inhaltlich akzeptiert hat. Eine bloße Kenntnisnahme genügt nicht. Ein Vertragsschluss ohne ausdrückliche Zustimmung zu den AGB ist ausgeschlossen. Im Falle etwaiger Unklarheiten oder Widersprüche zwischen einzelnen Vertragsbestandteilen oder Formulierungen gilt ausschließlich die Auslegung nach Maßgabe dieser AGB. Eine Auslegung zu Lasten des Auftragnehmers (§ 305c Abs. 2 BGB) ist ausgeschlossen, da sämtliche Vertragsbestandteile in Kenntnis und Akzeptanz der AGB zustande kommen. Die konkreten Inhalte der standardisierten Leistungspakete werden in einem gesonderten Abschnitt („Leistungsbeschreibung“) oder einer als Vertragsbestandteil mitgeltenden Anlage geregelt. Im Falle widersprüchlicher Angaben in Angebot und AGB gelten die Regelungen der AGB vorrangig, soweit nicht ausdrücklich in Textform etwas Abweichendes vereinbart wurde. Der Vorrang gilt auch gegenüber handschriftlichen, telefonischen oder mündlichen Ergänzungen.

1.1.5

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Die Einbeziehung abweichender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Kunden ist nur wirksam, wenn deren Geltung vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde. Eine stillschweigende Zustimmung – etwa durch Leistungserbringung, Kommunikation oder Entgegennahme von Aufträgen – ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für AGB, die dem Auftragnehmer nachträglich übermittelt, in Bezug genommen oder auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden (z. B. über Webseiten, Plattformen, PDF-Anhänge oder Fußnoten in E-Mails).

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1

Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, Materialien, Daten, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Logos, Marken, Produktinformationen oder sonstige Angaben (nachfolgend „Inhalte“) keine Rechte Dritter verletzen (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Wettbewerbsrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Schutzrechte) und im Einklang mit sämtlichen anwendbaren gesetzlichen Vorgaben – insbesondere dem Datenschutzrecht – stehen. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit oder sachliche Richtigkeit zu prüfen. Der Auftragnehmer wird insbesondere keine rechtliche Beratung, keine Marken- oder Patentrecherchen, keine Schutzrechtskollisionsprüfungen oder DSGVO-Bewertungen vornehmen. Sofern der Kunde bestimmte inhaltliche oder gestalterische Vorgaben für die Leistungserbringung macht, geschieht dies auf eigene Verantwortung. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer auf Basis solcher Vorgaben eigene Gestaltungen erstellt (z. B. Texte, Bilder, Logos). Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Abmahnungen und Rechtsverfolgungskosten, vollumfänglich frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten oder vorgeschriebenen Inhalte resultieren. Der Auftragnehmer erstellt im Rahmen des jeweiligen Angebots gegebenenfalls eigene kreative Inhalte (z. B. Werbetexte, Bilder, Logos). Diese werden ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Informationen, Wünsche oder Vorgaben entwickelt. Der Kunde ist verpflichtet, die Entwürfe vor Verwendung sorgfältig zu prüfen und durch ausdrückliche Freigabe zu bestätigen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Auftragnehmer zur Vorbereitung der Leistungserbringung ein digitales Online-Formular zur Verfügung stellt, das vollständig, wahrheitsgemäß und rechtzeitig auszufüllen ist. Die vom Kunden in diesem Formular gemachten Angaben gelten als verbindliche Arbeitsgrundlage. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Kunden jederzeit weitere Informationen, Materialien oder Daten anzufordern, sofern die ursprünglich gelieferten Angaben oder Inhalte zur sachgerechten und vollständigen Durchführung der beauftragten Leistungen nicht ausreichen. Der Kunde verpflichtet sich, auch darüber hinausgehende zumutbare Mitwirkungen auf erstes Anfordern hin unverzüglich zu erbringen. Als geliefert gelten ausschließlich solche Inhalte, die über das vom Auftragnehmer bereitgestellte Online-Formular oder ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt wurden. Inhalte, die auf anderem Wege bereitgestellt werden (z. B. per WhatsApp, telefonisch, mündlich oder über externe Plattformen), sind nicht verbindlich und werden nicht berücksichtigt. Sofern der Kunde trotz Aufforderung nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist auf Rückfragen, Klärungsbitten oder Anfragen zur Nachlieferung von Inhalten reagiert, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen, Fristen neu zu kalkulieren oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ruhen sämtliche Leistungsfristen, bis der Kunde die benötigten Inhalte vollständig zur Verfügung stellt. Eine Verzögerung, Unterbrechung oder Nichterbringung der Leistungen aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Kunden begründet weder einen Verzug des Auftragnehmers noch einen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Die Verantwortung für die rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungspflichten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden mehrfach oder in regelmäßigen Abständen an ausstehende Mitwirkungen oder Inhalte zu erinnern. Eine einmalige Anforderung genügt, um eine Mitwirkungspflicht auszulösen. Nachträgliche Änderungswünsche oder zusätzliche Inhalte, die nach Fertigstellung der ursprünglich beauftragten Leistungen erfolgen, werden ausschließlich auf ausdrückliche Anforderung des Kunden umgesetzt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Umsetzung solcher Änderungswünsche von der vorherigen Bereitstellung aller dafür erforderlichen Inhalte abhängig zu machen. Erfolgt keine oder nur unvollständige Mitwirkung, ruhen sämtliche Fristen und Pflichten.Erfolgt innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Anforderung keine vollständige Zuarbeit, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt zu pausieren oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Pflicht zur nochmaligen Erinnerung besteht nicht.

1.2.2

Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte, Zugangsdaten, Passwörter und sonstigen Angaben vollständig, wahrheitsgemäß, technisch verwertbar und rechtlich einwandfrei zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, die Angaben für Impressum, Datenschutz, rechtlich notwendige Kennzeichnungen, Login-Daten zu Drittanbieter-Plattformen (z. B. Hosting, CMS, E-Mail-Tools) sowie alle weiteren für die Projektumsetzung relevanten Systemzugänge. Der Kunde versichert, zur Weitergabe und Nutzung dieser Informationen befugt zu sein. Sofern der Kunde Angaben zu Dritten, etwa im Rahmen des Impressums, übermittelt (z. B. Domaininhaber, Geschäftsführer, Ansprechpartner), trägt er die alleinige Verantwortung für deren Richtigkeit und die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, fehlerhafte, unvollständige oder technisch nicht nutzbare Daten bis zur Korrektur durch den Kunden unberücksichtigt zu lassen. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Weisungen, Anweisungen oder Vorgaben, die er dem Auftragnehmer erteilt, im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen stehen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, solche Angaben oder Anweisungen rechtlich zu überprüfen. Soweit der Auftragnehmer dem Kunden im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs Mustertexte für das Impressum, die Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder eine Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich auf Basis einer externen rechtlichen Vorlage (z. B. über eRecht24). Diese Inhalte stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und ersetzen keine rechtliche Prüfung des konkreten Geschäftsmodells des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die bereitgestellten Texte auf ihre sachliche und rechtliche Eignung für sein konkretes Geschäftsmodell zu prüfen oder prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der Inhalte. Eine Verzögerung oder fehlerhafte Leistungserbringung, die auf unrichtige, verspätete oder unvollständige Angaben des Kunden zurückzuführen ist, liegt ausschließlich im Risikobereich des Kunden und begründet keinen Mangel.

1.2.3

Sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, ist der Kunde für die eigenständige und rechtzeitige Beschaffung sämtlicher Materialien verantwortlich, die zur Umsetzung der beauftragten Leistungen benötigt werden. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Bildmaterial, Grafiken, Videos, Logos, Produktbilder und vergleichbare Inhalte. Als „rechtzeitig“ gilt eine Bereitstellung spätestens zehn (10) Kalendertage nach Vertragsabschluss, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Erfolgt keine rechtzeitige Bereitstellung solcher Materialien und macht der Kunde auch keine verbindlichen gestalterischen Vorgaben, ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach eigenem Ermessen entweder:

(a) geeignete Platzhalter in die entsprechenden Inhalte einzufügen, oder

(b) kostenpflichtiges, lizenzfreies Bildmaterial über gängige Anbieter (z. B. Adobe Stock, Shutterstock, iStock) auszuwählen und zu verwenden.

Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Wünsche. Eine Pflicht zur Abstimmung besteht nicht. Die hierbei entstehenden Lizenzkosten trägt der Kunde; sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, in diesen Fällen die Umsetzung der betroffenen Inhalte bis zur vollständigen und verwertbaren Lieferung durch den Kunden auszusetzen. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Verantwortung für die vom Kunden gelieferten Materialien oder für deren urheberrechtliche Zulässigkeit. Der Kunde stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte verfügt, und stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.

1.2.4

Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen als eigenständiger, weisungsfreier Dienstleister in eigener Verantwortung. Eine Tätigkeit als Auftragsverarbeiter im Sinne von Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 DSGVO findet nicht statt. Der Auftragnehmer schließt mit dem Kunden ausdrücklich keine Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) ab und bietet die Durchführung solcher Verträge auch nicht an. Der Kunde verzichtet auf deren Abschluss und erkennt an, dass die Beauftragung des Auftragnehmers nicht als datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung zu qualifizieren ist. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Auftragnehmer im Rahmen der beauftragten Leistungen Zugriff auf Drittanbieter-Systeme, Plattformen, Tools oder Anwendungen erhält, über die der Kunde personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. E-Mail-Marketing-Tools, CRM-Systeme, Analyseplattformen oder vergleichbare Dienste). Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei datenschutzrechtliche Verantwortung oder Prüfungspflicht im Hinblick auf solche Systeme, deren datenschutzkonforme Einrichtung oder deren Einbindung in die Systeme des Kunden. Eine rechtliche Beratung, insbesondere zur DSGVO, erfolgt nicht. Die Verantwortung für sämtliche datenschutzrechtlichen Pflichten – einschließlich der datenschutzkonformen Auswahl, Konfiguration und Nutzung externer Dienste – liegt ausschließlich beim Kunden.

1.2.5

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Mitwirkungshandlungen, Inhalte, Informationen, Daten, Entscheidungen oder Freigaben, die zur Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind, unverzüglich und in der vereinbarten oder vom Auftragnehmer gesetzten Frist zu erbringen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, ruhen sämtliche Fristen zur Leistungserbringung durch den Auftragnehmer bis zur vollständigen Nachholung der jeweiligen Mitwirkungspflicht. Der Auftragnehmer gerät in diesem Fall nicht in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise auszusetzen, Zwischenstände einzufrieren oder das Projekt vollständig zu pausieren, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche wegen Nichterfüllung, Verzögerung, Minderung oder Rücktritt entstehen. Erfolgt auch innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist von mindestens sieben (7) Kalendertagen keine vollständige Nachholung der ausstehenden Mitwirkungspflichten durch den Kunden, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer wahlweise eine pauschale Vergütung in Höhe von 30 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtpreises zu oder eine Abrechnung des tatsächlich erbrachten Aufwands auf Stundenbasis in Höhe von 180,00 € netto je Stunde, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass bereits vorliegende Vorbereitungen, Konzeptarbeiten, Zeitreservierungen, Projektmanagement, Kommunikation und Systemeinrichtung als vergütungspflichtige Leistungen gelten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den erbrachten Stundenaufwand durch einfache Tätigkeitsdokumentation, z. B. in Form interner Notizen, E-Mail-Zeitstempel, Kommunikationsverläufe oder vergleichbarer Nachweise, glaubhaft zu machen. Eine detaillierte Zeiterfassung ist nicht erforderlich. Eine Rückforderung bereits geleisteter Zahlungen durch den Kunden ist in diesem Fall ausgeschlossen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.

1.2.6

Änderungswünsche des Kunden, die nach Beginn der Umsetzung oder nach erfolgter (Teil-)Freigabe einzelner Leistungsbestandteile erfolgen, sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Kunden vollständig, eindeutig und in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt wurden. Änderungswünsche, die auf mündlichem Weg, telefonisch, per WhatsApp oder über andere nicht dokumentierte Kommunikationsmittel geäußert werden, sind nicht verbindlich und werden vom Auftragnehmer nicht berücksichtigt. Die Umsetzung nachträglicher Änderungen setzt die vollständige und inhaltlich eindeutige Zuarbeit durch den Kunden voraus. Unklare, widersprüchliche oder unvollständige Änderungswünsche führen nicht zur Leistungspflicht des Auftragnehmers.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Umsetzung von Änderungswünschen abzulehnen oder von einer gesonderten Vereinbarung über den damit verbundenen Mehraufwand abhängig zu machen. Sofern durch Änderungswünsche zusätzlicher Aufwand entsteht, wird dieser nach vorheriger Absprache mit dem Kunden gesondert vergütet. Änderungswünsche, die bereits freigegebene Inhalte betreffen, stellen grundsätzlich eine neue Beauftragung dar. Die ursprüngliche Leistung gilt in diesem Fall als vollständig und ordnungsgemäß erbracht. Unberührt hiervon bleibt eine im Angebot ausdrücklich vorgesehene Änderungsphase von sieben (7) Kalendertagen nach Fertigstellung. Innerhalb dieser Frist können Änderungen im zugesagten Umfang vorgenommen werden. Die Änderungsphase dient ausschließlich der Korrektur oder Feinjustierung einzelner bereits erstellter Inhalte (z. B. Austausch von Bildern, textliche Anpassungen, kleinere Designkorrekturen) und umfasst keine vollständigen Neuentwürfe, Konzeptwechsel oder Änderungen, die einer grundlegend neuen Leistungserbringung gleichkommen. Auch in der Änderungsphase gelten die Anforderungen an vollständige Zuarbeit, Textform und inhaltliche Klarheit entsprechend. Änderungen innerhalb der Änderungsphase gemäß Ziffer 2.5.12 gelten nur dann als „einfache Korrektur“, wenn sie hinsichtlich Aufwand, Umfang und technischer Komplexität klar einem einzelnen Element zugeordnet werden können und der voraussichtliche Umsetzungsaufwand 30 Minuten nicht überschreitet. Mehrere Änderungswünsche desselben Tages oder der selben Nachricht werden jeweils als separate Einzelelemente bewertet. Unklare, zusammengefasste oder auf mehrere Seiten bezogene Änderungswünsche gelten nicht als einfache Korrekturen. Maßgeblich für die Einstufung ist das objektive technische Verständnis, nicht die subjektive Einschätzung des Kunden. Die abschließende Beurteilung obliegt dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB.

1.2.7

Der Auftragnehmer implementiert im Rahmen der beauftragten Leistungen standardmäßig einen Cookie-Banner, ein Consent-Tool oder vergleichbare datenschutzbezogene Komponenten, sofern dies nach der allgemeinen Markt- und Gesetzeslage erforderlich ist. Die Einrichtung erfolgt ausschließlich technisch im Rahmen der beauftragten Systeme (z. B. über eRecht24, CMS-Plugins oder Drittanbieter-Lösungen) und ohne rechtliche Prüfung, Bewertung oder Gewährleistung. Der Auftragnehmer schuldet weder die rechtliche Einordnung noch die vollständige oder inhaltlich richtige Konfiguration solcher Systeme. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung für die Auswahl, Ausgestaltung, Wirksamkeit oder DSGVO-/TTDSG-Konformität des eingesetzten Cookie-Banners oder Consent-Managers. Der Kunde bleibt allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit und Konformität sämtlicher eingesetzter Tools sowie deren korrekte Konfiguration, Einbindung und laufende Pflege. Dies gilt auch für Tools oder Vorlagen, die auf Basis von eRecht24 oder anderen Drittanbietern verwendet werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Schäden, die aus der fehlerhaften Verwendung oder rechtlichen Ungeeignetheit solcher Systeme entstehen. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollständig frei.

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1

Soweit nicht ausdrücklich und ausschließlich in dem vom Kunden bestätigten Angebot oder in gesonderten, vom Auftragnehmer gegengezeichneten Zusatzvereinbarungen schriftlich oder in elektronisch dokumentierter Textform (z. B. PDF mit Unterschrift, E-Signatur oder offizieller E-Mail-Austausch über die Vertragsplattform) abweichend geregelt, erfolgt die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Webseiten, Online-Shops oder einzelner Web-/Shopkomponenten (nachfolgend gemeinsam „Webseitenerstellung“) durch den Auftragnehmer auf Grundlage agiler, iterativer Projektmethoden. Andere Kommunikationsformen – insbesondere mündliche Absprachen, Telefonate, Nachrichten über Messenger-Dienste wie WhatsApp oder vergleichbare Kanäle – sind ausgeschlossen und haben keinerlei rechtliche Verbindlichkeit. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der konkrete Leistungsgegenstand bei dieser Vorgehensweise nicht vollständig zu Projektbeginn festgelegt ist, sondern sich im Verlauf des Projekts unter aktiver Mitwirkung des Kunden weiterentwickelt und konkretisiert. Eine abschließende Spezifikation zu Projektbeginn ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen schrittweise zu entwickeln, digitale Zwischenstände zur Abstimmung vorzulegen und einzelne Projektbestandteile nach technischer und gestalterischer Priorität umzusetzen. Die Entscheidung über Reihenfolge, Struktur und technische Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer, soweit keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde. Der Kunde ist verpflichtet, übermittelte Zwischenstände innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Zugang zu bewerten oder in Textform Rückmeldung zu geben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine substanzielle Rückmeldung, gilt der jeweilige Zwischenstand als freigegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Mitteilung über den Zwischenstand nachweislich empfangen, aber nicht aktiv geöffnet oder gelesen hat. Die Nachweisbarkeit der Absendung gilt als ausreichend. Dies gilt ausdrücklich auch für Teilabschnitte. Änderungswünsche des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Auftragnehmer eindeutig, vollständig und in Textform übermittelt werden und ihre Umsetzung nicht mit unverhältnismäßigem technischem, organisatorischem oder wirtschaftlichem Mehraufwand verbunden ist. Die Entscheidung hierüber trifft der Auftragnehmer nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Eine gesonderte schriftliche Dokumentation, Protokollierung oder Archivierung einzelner Zwischenstände, Bewertungen oder Rückmeldungen ist nicht geschuldet. Die Übermittlung, Darstellung und Abstimmung solcher Zwischenstände kann insbesondere per E-Mail, Link, Vorschauplattform oder vergleichbare digitale Formate erfolgen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, dem Kunden während der Projektlaufzeit fortlaufend Zwischenstände zu melden oder über interne Umsetzungsfortschritte zu berichten, sofern keine ausdrücklich vereinbarten Regelabstimmungen bestehen. Der Kunde wird durch den Auftragnehmer nur dann kontaktiert, wenn wesentliche Rückfragen bestehen oder entscheidende Inhalte zur weiteren Umsetzung erforderlich sind. Nach Fertigstellung der Leistung steht dem Kunden eine Änderungsphase gemäß dem individuell vereinbarten Angebot zur Verfügung. Innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Mitteilung der Fertigstellung kann der Kunde beliebige Änderungswünsche äußern, sofern diese eindeutig formuliert, technisch umsetzbar und vom ursprünglichen Angebotsumfang gedeckt sind. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Inhalte als freigegeben. Darüber hinausgehende Änderungswünsche stellen eine neue Beauftragung dar und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben hiervon unberührt.

2.1.2

Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen ist die Entwicklung neuer oder die Erweiterung bestehender Webseiten, Online-Shops oder einzelner Web-/Shopkomponenten durch den Auftragnehmer. Grundlage hierfür sind ausschließlich die im vom Kunden bestätigten Angebot beschriebenen Leistungen sowie die ergänzend geltenden Regelungen dieser AGB. Webseiten-Erstellungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB. Ein konkreter technischer oder gestalterischer Erfolg ist ausschließlich im Rahmen der individuell vereinbarten Leistungen geschuldet. Eine darüber hinausgehende inhaltliche oder gestalterische Mitbestimmung des Kunden besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus den Vorgaben des jeweiligen Angebots eindeutig ergibt.

2.1.3

Der Vertrag über die Erstellung oder Erweiterung einer Webseite oder eines Online-Shops kommt ausschließlich durch die Annahme eines durch den Auftragnehmer erstellten Angebots durch den Kunden zustande. Der Angebotsprozess erfolgt digital über die Plattform SalesPower. Jedes Angebot ist eindeutig bezeichnet (z. B. „Website-Paket 360°“) und enthält eine abschließende Leistungsbeschreibung. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs sind nur wirksam, wenn sie durch den Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt und in das Angebot in Textform aufgenommen wurden. Ein Vertragsschluss ist nur möglich, wenn der Kunde den jeweils gültigen AGB des Auftragnehmers aktiv zustimmt. Ohne diese Zustimmung ist der technische Abschluss des Angebotsvorgangs nicht möglich. Nach Vertragsabschluss wird der Kunde durch den Auftragnehmer aufgefordert, ein digitales Online-Formular auszufüllen, in dem alle zur Umsetzung erforderlichen Informationen abgefragt werden. Der Kunde ist verpflichtet, dieses Formular vollständig und zutreffend auszufüllen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, individuelle Anfragen, Briefings oder konzeptionelle Wünsche vor Vertragsabschluss zu berücksichtigen. Grundlage des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das vom Auftragnehmer erstellte und durch den Kunden bestätigte Angebot in Verbindung mit diesen AGB.

2.1.4

Als Fertigstellung der beauftragten Leistungen im Sinne dieses Vertrags gilt der Zeitpunkt, an dem die fertiggestellte Webseite oder das finale Projektergebnis online gestellt, auf einem vom Kunden benannten Server hochgeladen oder dem Kunden zur Nutzung bereitgestellt wurde („Fertigstellung“). Ab diesem Zeitpunkt beginnt eine Änderungsphase von sieben (7) Kalendertagen, innerhalb derer der Kunde berechtigt ist, Änderungswünsche zu äußern, sofern diese sich auf den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang beziehen. Die Änderungswünsche müssen eindeutig, vollständig und in Textform (z. B. per E-Mail) übermittelt werden. Änderungswünsche, die nach Ablauf der Änderungsphase mitgeteilt werden oder über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, gelten als neue Beauftragung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, deren Umsetzung abzulehnen oder von einer gesonderten Vereinbarung sowie zusätzlicher Vergütung abhängig zu machen. Eine Ergänzung oder Anpassung des Vertragsinhalts während der Durchführung des Projekts ist nur wirksam, wenn beide Vertragsparteien der Änderung ausdrücklich in Textform zustimmen. Eine stillschweigende oder mündliche Zustimmung – insbesondere über Messenger-Dienste, Telefonate oder andere informelle Kommunikationskanäle – ist ausgeschlossen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer ausschließlich zur Herstellung der im bestätigten Angebot aufgeführten Leistungen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen bedürfen einer separaten Vereinbarung und Vergütung. Auch spätere Erweiterungen, Nachträge oder Zusatzbeauftragungen im Rahmen einer bestehenden Vertragsbeziehung unterliegen diesen AGB, unabhängig vom Kommunikationsweg, sofern sie auf das bestehende Vertragsverhältnis Bezug nehmen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Änderungswünsche zusammenzufassen oder abzulehnen, wenn deren Umfang eine Neubeauftragung rechtfertigt. Die Entscheidung erfolgt nach billigem Ermessen des Auftragnehmers (§ 315 BGB). Im Rahmen der Änderungsphase gemäß Ziffer 2.5.12 („einfache Korrekturen“, max. 30 Minuten pro Korrektur)

2.1.6

Die Tätigkeit des Auftragnehmers setzt voraus, dass der Kunde alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Inhalte, Informationen, Materialien und technischen Zugangsdaten vollständig, in verwertbarer Form und rechtzeitig zur Verfügung stellt. Als rechtzeitig gilt eine Bereitstellung spätestens zehn (10) Kalendertage nach Vertragsschluss, sofern keine abweichende Frist ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Maßgeblich ist das Datum der erstmaligen Anforderung durch den Auftragnehmer in Textform. Zu den zwingend vom Kunden zu stellenden Projektgrundlagen zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Texte, Grafiken, Logos, CI-Vorgaben, Zugangsdaten zu Hosting- oder CMS-Systemen, rechtlich relevante Angaben (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung), Produktinformationen, Funktionswünsche, Designpräferenzen, technische Anforderungen oder sonstige Inhalte, die zur sachgerechten Leistungserbringung erforderlich sind. Auch konzeptionelle Wünsche, Strukturvorgaben oder medienbezogene Spezifikationen gelten als projektrelevant, sofern der Kunde deren Berücksichtigung erwartet. Als „technisch verwertbar“ gelten ausschließlich solche Daten und Inhalte, die dem Auftragnehmer im vom Kunden auszufüllenden Online-Formular oder in den dort genannten zulässigen Formaten übermittelt wurden, die den allgemein anerkannten Branchenstandards entsprechen und ohne Zusatzaufwand verarbeitet werden können. Die Verantwortung für die formale, inhaltliche und technische Eignung der gelieferten Materialien liegt allein beim Kunden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, den Kunden mehrfach an ausstehende Zuarbeiten zu erinnern. Eine einmalige Anforderung in Textform genügt. Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Fristen auszusetzen, Zwischenstände einzufrieren oder das Projekt zu pausieren, ohne dass dadurch eine Pflicht zur Rückerstattung, Minderung oder Schadensersatz entsteht. Für Verzögerungen, Aussetzungen, Terminverschiebungen oder eine Nichtdurchführbarkeit der Leistungen, die auf unvollständiger, verspäteter oder technisch nicht geeigneter Zuarbeit des Kunden beruhen, haftet der Auftragnehmer ausdrücklich nicht. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungserbringung nach dem agilen Projektmodell erfolgt. Der Kunde trägt in jedem Fall das Risiko, dass Projektbestandteile infolge unzureichender Mitwirkung nicht wie geplant umgesetzt oder abgerechnet werden können. Der Kunde erkennt an, dass bei Nichteinhaltung der Zuarbeitspflichten keine Leistungsverzögerung des Auftragnehmers vorliegt. Die gesetzlichen Regelungen zur Mitwirkungspflicht (§§ 642 ff. BGB) bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers wegen unterlassener oder verspäteter Mitwirkung – insbesondere Rücktritt, Kündigung oder pauschale Vergütung gemäß Ziffer 1.2.5 – bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.1.7

Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich diejenigen Leistungen, die im Angebot ausdrücklich und in Textform als Vertragsbestandteil benannt wurden. Die Prüfung, Beschaffung oder Einbindung zusätzlicher technischer Komponenten wie Plugins, Tools (z. B. Analyse- oder Trackingtools), Sicherheitszertifikate (z. B. SSL/TLS), Lizenzen oder vergleichbare Zusatzleistungen ist nur geschuldet, sofern dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Eine Pflicht zur rechtlichen oder technischen Prüfung solcher Komponenten besteht nicht. Sofern der Auftragnehmer Inhalte, Tools oder Erweiterungen auf Wunsch des Kunden einbindet, erfolgt dies ausschließlich im Auftrag und auf Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Rechte, Lizenzen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, Lizenzverletzungen oder Rechtsverstöße, die aus unzureichender Vorbereitung, veralteten oder fehlerhaften Drittkomponenten resultieren. Ein Anspruch auf die Herausgabe von Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen, Handbüchern, Styleguides, Konzeptpapieren oder sonstiger interner Arbeitsunterlagen des Auftragnehmers besteht nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich in Textform vereinbart. Dies gilt auch für während der Leistungserbringung entstandene Zwischenstände, Templates oder nicht veröffentlichte Entwürfe. Der Auftragnehmer bleibt Inhaber sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an nicht ausdrücklich freigegebenen, nicht gesondert beauftragten oder nicht final verwendeten Inhalten, Daten oder Konzeptbestandteilen. Eine weitergehende Rechteübertragung – insbesondere zur Bearbeitung, Weiterverwendung oder Weitergabe an Dritte – erfolgt ausschließlich auf Basis gesonderter, schriftlicher Vereinbarung.

2.1.8

Soweit nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, erfolgt die technische Umsetzung von Webseiten ausschließlich für die aktuellen stabilen Versionen der nachfolgenden Desktop-Browser in ihrer jeweils letzten sowie vorletzten Hauptversion:

Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Microsoft Edge. Die Optimierung für mobile Endgeräte (Responsive Design) erfolgt nach branchenüblichem Standard für die gängigen Displaygrößen und Betriebssysteme, ohne eine konkrete Geräte-, Betriebssystem- oder Browserversion verbindlich zu schulden. Eine technische Kompatibilität außerhalb dieser genannten Browser – insbesondere für veraltete Versionen, exotische Systeme, Unternehmensnetzwerke mit Sonderkonfigurationen oder Spezialgeräte – ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich im Angebot vereinbart. Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist ausschließlich dann Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich, konkret und in Textform im Angebot vereinbart wurde. Allgemeine Hinweise, die Verwendung suchmaschinenfreundlicher Strukturen oder von Standard-Plugins gelten nicht als SEO-Leistung im technischen oder strategischen Sinne. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr für konkrete Platzierungen, Indexierungen oder Ranking-Ergebnisse bei Suchmaschinen. Jegliche Haftung für Auswirkungen von Drittanbieteralgorithmen, Crawlingverhalten oder externe Rankingfaktoren ist ausgeschlossen. Die Verantwortung für darüber hinausgehende Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung (z. B. Keyword-Strategie, Backlinkaufbau, Content-Marketing, Performance-Tuning) liegt ausschließlich beim Kunden, sofern nicht ausdrücklich als gesonderte Leistung vereinbart und vergütet.

2.1.9

Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zu erbringen und übernimmt keinerlei rechtliche Beratung – weder zu wettbewerbs-, verbraucher-, datenschutz-, marken-, kennzeichnungs-, haftungs- oder sonstigen rechtlichen Fragestellungen noch zu branchenspezifischen Anforderungen des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer auf Wunsch des Kunden technische Maßnahmen (z. B. Cookie-Banner, Datenschutzerklärungen, Pflichtkennzeichnungen) implementiert oder Mustertexte einbindet. Derartige Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage standardisierter Vorlagen oder technischer Module und ohne rechtliche Prüfung oder individuelle Anpassung. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität seiner Inhalte, Pflichtangaben, Shopstrukturen und verwendeten Komponenten. Dies gilt insbesondere, aber nicht abschließend, für Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrungen, Produktkennzeichnungen, Preisangaben, Informationspflichten nach Fernabsatzrecht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht, Plattformkennzeichnungspflichten (z. B. nach P2B-VO) sowie datenschutz- oder steuerrechtlich relevante Angaben. Der Auftragnehmer empfiehlt dem Kunden ausdrücklich, seine Website, seinen Shop oder sonstige Inhalte vor Veröffentlichung durch eine auf das jeweilige Geschäftsmodell spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei prüfen zu lassen. Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Fehler, Verstöße, Abmahnungen, Bußgelder oder sonstige Schäden, die aus unterlassenen oder fehlerhaften Angaben, Pflichtverletzungen oder einer fehlenden rechtlichen Prüfung durch den Kunden resultieren. Jegliche Darstellung, Erläuterung oder Empfehlung durch den Auftragnehmer dient ausschließlich technischen oder gestalterischen Zwecken und ist nicht als rechtlich verbindliche Aussage zu verstehen. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Verantwortung für sämtliche rechtlichen Anforderungen ausschließlich bei ihm liegt.

2.1.10

Nach Abschluss der im Angebot vereinbarten Leistungen und erfolgter Abnahme ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Kunden weitergehende Leistungen wie Wartung, Pflege, Sicherheitsupdates oder sonstige technische Unterstützungsleistungen anzubieten. Etwaige über die ursprüngliche Projekterstellung hinausgehende Leistungen – insbesondere regelmäßige Aktualisierungen, Monitoring, Fehlerbehebung, technische Supportleistungen oder die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit in sich verändernden Systemumgebungen – bedürfen stets einer gesonderten, ausdrücklich in Textform geschlossenen Individualvereinbarung. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung liegt die alleinige Verantwortung für die Instandhaltung, Pflege und Aktualität der Systeme bei dem Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen, Sicherheitsrisiken oder Systemausfälle, die nach Projektabschluss eintreten – insbesondere nicht bei Veränderungen der eingesetzten Drittanbieter-Systeme, bei fehlerhafter Nutzung durch den Kunden oder bei unterlassener Aktualisierung von Software, Plugins oder Schnittstellen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere veraltete Softwarekomponenten, ungepatchte Sicherheitslücken oder unvollständige Updates zu erheblichen Betriebsrisiken führen können. Soweit keine laufende Wartung durch den Auftragnehmer vertraglich vereinbart wurde, obliegt dem Kunden die Pflicht, selbstständig für eine sachgemäße technische Betreuung zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für etwaige Schäden, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Betriebsunterbrechungen, die durch unterlassene Wartung, unsachgemäße Pflege, externe Eingriffe oder Sicherheitslücken infolge veralteter Komponenten verursacht werden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer in diesen Fällen von sämtlichen Ansprüchen Dritter vollständig frei.

2.1.11

Soweit das Angebot oder begleitende Werbetexte Angaben zu zeitlichen Abläufen enthalten (z. B. „Innerhalb von 30 Tagen zur erfolgreichen Online-Präsenz“), handelt es sich ausdrücklich nicht um verbindliche Fristen oder Garantien, sondern um unverbindliche Zielvorstellungen auf Basis durchschnittlicher Erfahrungswerte. Die tatsächliche Dauer der Projektdurchführung kann je nach Umfang, Komplexität und Mitwirkung des Kunden variieren. Verbindliche Fristen bestehen ausschließlich, wenn sie ausdrücklich im bestätigten Angebot oder einer gesonderten Individualvereinbarung als „verbindlich“ bezeichnet wurden. Die Einhaltung etwaiger Zeitvorgaben setzt in jedem Fall die vollständige, rechtzeitige und technisch verwertbare Mitwirkung des Kunden voraus. Die Regelungen zu Mitwirkungspflichten (Ziffern 1.2.1 ff.) und zur Fristunterbrechung bei Zuarbeitsverzug bleiben hiervon unberührt.

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1

Soweit zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Erstellung oder Erweiterung einer Webseite, eines Online-Shops oder einzelner Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines vom Kunden erstellten Lastenhefts und eines darauf aufbauenden Pflichtenhefts des Auftragnehmers erfolgt, richtet sich die vertragliche Durchführung des Projekts ausschließlich nach den Regelungen dieses Abschnitts 2.2 sowie ergänzend nach den übrigen Regelungen dieser AGB, soweit keine ausdrückliche Abweichung vereinbart wurde. Die Anwendung dieses Abschnitts setzt zwingend voraus, dass der Kunde dem Auftragnehmer ein strukturiertes, inhaltlich vollständiges und technisch umsetzbares Lastenheft in Textform zur Verfügung stellt und dessen Inhalte gegenüber dem Auftragnehmer in Textform bestätigt. Die bloße Übermittlung allgemeiner Vorstellungen, unverbindlicher Zielbeschreibungen, stichpunktartiger Anforderungen oder sonstiger informeller Anfragen – auch über das digitale Projektformular – stellt kein Lastenheft im Sinne dieses Abschnitts dar. Ein Wechsel zwischen agiler Umsetzung gemäß Abschnitt 2.1 und Lasten-/Pflichtenheft-Projekt gemäß Abschnitt 2.2 ist nach Vertragsschluss nur durch ausdrückliche Individualvereinbarung in Textform möglich. Ohne eine solche Vereinbarung gilt die projektbezogene Umsetzung stets als „agil“ im Sinne des Abschnitts 2.1, insbesondere dann, wenn der Projektstart auf Grundlage des digitalen Projektformulars des Auftragnehmers erfolgt.

2.2.2

Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung neuer oder die Erweiterung bestehender Webseiten, Online-Shops oder einzelner Web-/Shopkomponenten durch den Auftragnehmer auf Grundlage eines verbindlich vereinbarten Lasten- und Pflichtenhefts. Webseiten-Erstellungsverträge dieser Art sind – abweichend von Abschnitt 2.1 – als Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB zu qualifizieren, bei denen ein konkret bestimmter Erfolg geschuldet ist, der sich ausschließlich aus den Inhalten des vom Kunden bestätigten Lastenhefts sowie dem darauf aufbauenden Pflichtenheft ergibt. Der Kunde verpflichtet sich, das Lastenheft eigenverantwortlich, vollständig und in verständlicher Form zu erstellen und dem Auftragnehmer spätestens vor Erstellung des Pflichtenhefts in Textform zur Verfügung zu stellen. Das digitale Online-Formular des Auftragnehmers ersetzt ausdrücklich nicht das Lastenheft und gilt auch dann nicht als solches, wenn der Kunde dies anders interpretiert oder missversteht. Eine anderweitige Auslegung oder spätere Umdeutung ist ausgeschlossen. Das Pflichtenheft wird auf Basis des vom Kunden freigegebenen Lastenhefts durch den Auftragnehmer erstellt und beschreibt die technisch-funktionale Umsetzung der Kundenanforderungen. Beide Dokumente bilden nach Bestätigung in Textform den allein verbindlichen Maßstab für die vertraglich geschuldete Leistung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlannahmen im Lastenheft. Der Kunde trägt das Risiko dafür, dass seine Vorgaben technisch, wirtschaftlich und gestalterisch geeignet und vollständig sind. Eine stillschweigende Prüfungspflicht des Auftragnehmers besteht nicht. Der Auftragnehmer wird jedoch auf erkennbare Unstimmigkeiten hinweisen, schuldet aber keine rechtliche oder betriebswirtschaftliche Beratung.

2.2.3

Maßgeblich für Art und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen im Rahmen eines Projekts nach Ziffer 2.2 ist ausschließlich die ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien in Verbindung mit einem vom Kunden erstellten und ausdrücklich als solches bezeichneten Lastenheft sowie dem darauf basierenden Pflichtenheft des Auftragnehmers. Das digitale Online-Formular des Auftragnehmers dient ausschließlich der allgemeinen Projekterfassung und stellt kein Lastenheft im technischen oder rechtlichen Sinne dar. Die Parteien bestätigen ausdrücklich, dass allein ein vom Kunden separat erstelltes, vollständig ausformulierbares Lastenheft die Grundlage für ein Pflichtenheft-Projekt bilden kann. Ohne ein solches, vom Kunden initiativ erstelltes und in Textform als „Lastenheft“ bezeichnetes Dokument findet keine Abwicklung nach diesem Abschnitt 2.2 statt. Der Auftragnehmer wird ein solches Lastenheft nach bestem Wissen und Gewissen prüfen – jedoch ausschließlich im Hinblick auf technische Umsetzbarkeit, logische Konsistenz und Vollständigkeit. Eine rechtliche Bewertung – insbesondere zur Zulässigkeit einzelner Funktionen, Inhalte oder Prozesse – erfolgt nicht. Der Kunde ist verpflichtet, das übermittelte Lastenheft binnen angemessener Frist schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Erst mit dieser Bestätigung wird das Lastenheft verbindlicher Vertragsbestandteil. Erkennt der Auftragnehmer bei Prüfung des Lastenhefts objektive Unklarheiten, Widersprüche oder Umsetzungsrisiken, wird er den Kunden darauf hinweisen und konkrete Änderungsvorschläge unterbreiten. Der Kunde ist verpflichtet, hierzu innerhalb einer Frist von sieben (7) Kalendertagen Stellung zu nehmen. Erfolgt keine Rückmeldung oder keine vollständige Klärung offener Punkte, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Erstellung des Pflichtenhefts auszusetzen oder abzulehnen, bis eine eindeutige und verbindlich bestätigte Fassung des Lastenhefts vorliegt. Alle Vereinbarungen über den Leistungsumfang erfolgen ausschließlich auf Grundlage des bestätigten Lastenhefts und des darauf aufbauenden Pflichtenhefts. Weitere Unterlagen, Kommunikation oder Annahmen (insbesondere aus E-Mails, Telefonaten, Meetings oder Screenshots) sind rechtlich unbeachtlich, sofern sie nicht ausdrücklich in das Pflichtenheft übernommen wurden.

2.2.4

Auf Grundlage des verbindlich bestätigten Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das die fachlich-technische und/oder gestalterische Umsetzung der Kundenanforderungen im Detail beschreibt. Dieses Pflichtenheft wird dem Kunden zur Prüfung und Abnahme vorgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, das Pflichtenheft innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Zugang zu prüfen und etwaige Änderungs- oder Anpassungswünsche in Textform mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, unter Berücksichtigung dieser Änderungswünsche bis zu zwei überarbeitete Fassungen vorzulegen. Die jeweilige Überarbeitung erfolgt ausschließlich in Textform und beschränkt sich auf den Umfang der konkret beanstandeten Punkte; weitergehende Änderungen gelten als neue Beauftragung. Wird keine Rückmeldung innerhalb der Frist erteilt, gilt das Pflichtenheft als genehmigt. Änderungen nach Fristablauf sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Kommt es trotz zweimaliger Überarbeitung zu keiner Einigung über den finalen Inhalt des Pflichtenhefts, sind beide Vertragsparteien berechtigt, das Projekt zu beenden. In diesem Fall steht dem Auftragnehmer eine angemessene Vergütung für sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen zu – insbesondere für Beratung, Kommunikation, technische Prüfung, interne Koordination, Dokumentation sowie die Erstellung und Anpassung des Pflichtenhefts. Die Vergütung berechnet sich entweder nach dem tatsächlichen Aufwand auf Stundenbasis in Höhe von 180,00 € netto je Stunde, oder pauschal mit mindestens 50 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtvergütungsbetrags, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Bereits erbrachte Leistungen gelten als wirtschaftlich verwertet und unabhängig vom weiteren Projektverlauf als eigenständiger Auftragsteil. Weitergehende Rechte – insbesondere auf Ersatz von Kapazitätsbindung, entgangenen Gewinn oder Blockierung anderer Projekte – bleiben ausdrücklich vorbehalten.

2.2.5

Mit der Abnahme des vom Auftragnehmer erstellten Pflichtenhefts durch den Kunden gelten sämtliche darin beschriebenen Leistungen, Vorgaben und Umsetzungsdetails als zwischen den Vertragsparteien rechtsverbindlich vereinbart. Das abgenommene Pflichtenheft stellt die alleinige, abschließende und verbindliche Grundlage für die weitere Projektumsetzung dar. Nach Abnahme besteht kein Anspruch des Kunden auf Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen, die über den im Pflichtenheft beschriebenen Umfang hinausgehen. Ebenso besteht kein Anspruch auf Reduzierung oder Einschränkung der vereinbarten Leistungen („Minderleistung“) durch den Kunden. Etwaige Änderungswünsche bedürfen in jedem Fall einer gesonderten Individualvereinbarung in Textform sowie einer Einigung über etwaige Mehr- oder Mindervergütung. Soweit nach Abnahme des Pflichtenhefts keine ausdrücklich abweichende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Auftragnehmer ausschließlich verpflichtet, die im Pflichtenheft beschriebenen Inhalte unter Einhaltung der dort festgelegten Struktur, Funktionalität, Gestaltungsvorgaben und technischen Anforderungen umzusetzen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über den bestätigten Inhalt hinausgehende Leistungen zu erbringen oder alternative Vorschläge zu unterbreiten. Sämtliche Änderungs- oder Anpassungswünsche nach Abnahme des Pflichtenhefts, auch solche aus Kulanz, gelten rechtlich als neue Beauftragung und sind vom Auftragnehmer nur bei gesonderter Zustimmung umsetzbar. Kulanzleistungen begründen keinen Anspruch auf Wiederholung, Erweiterung oder kostenfreie Leistungserbringung. Eine konkludente Änderung des Vertragsinhalts – etwa durch tatsächliche Umsetzung einzelner Wünsche – ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Projektumsetzung auf Grundlage des bestätigten Pflichtenhefts ohne weitere Abstimmungen oder Zwischenschritte durchzuführen. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die zur fristgerechten Umsetzung der im Pflichtenheft beschriebenen Leistungen erforderlich sind. Der Auftragnehmer kann die Leistungserbringung unterbrechen, solange Mitwirkungshandlungen ausbleiben. Die Regelungen zur Änderungsphase gemäß Abschnitt 2.5 bleiben unberührt, gelten jedoch ausschließlich für nach Fertigstellung eingereichte einfache Korrekturen innerhalb des dort beschriebenen Rahmens.

2.2.6

Nach Erstellung des Pflichtenhefts stellt der Auftragnehmer dem Kunden einen Zeit- und Arbeitsplan zur Verfügung, der den geplanten Ablauf, Bearbeitungsschritte und das angestrebte Fertigstellungsdatum konkretisiert. Dieser Zeit- und Arbeitsplan wird verbindlicher Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht innerhalb von drei (3) Kalendertagen nach Zugang in Textform widerspricht. Für den Fristbeginn ist allein der Nachweis der Versendung durch den Auftragnehmer maßgeblich. Ein ausdrücklicher Zugangsnachweis (z. B. durch Lesebestätigung, E-Mail-Logfile oder Übertragungsprotokoll) ist ausreichend. Eine Annahmeerklärung durch den Kunden ist nicht erforderlich (§ 151 BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Zeit- und Arbeitsplan bei sachlichen Gründen (z. B. technische Notwendigkeit, neue Anforderungen, nicht rechtzeitige Mitwirkung des Kunden) einseitig anzupassen. Die Gründe sind dem Kunden in Textform mitzuteilen. In diesem Fall verlängern sich alle vereinbarten Fristen entsprechend. Eine solche Anpassung stellt weder Verzug noch Pflichtverletzung dar. Zur Durchführung der im Zeit- und Arbeitsplan genannten Übergabe ist der Kunde verpflichtet, sämtliche erforderlichen technischen Informationen rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere Angaben zu Hosting-Servern, Zugangsdaten oder Übergabeformaten. Kommt der Kunde dieser Mitwirkungspflicht nicht innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach entsprechender Anforderung nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung auf einem Datenträger zu übergeben oder digital bereitzustellen. In beiden Fällen gilt die Übergabe als ordnungsgemäß erfolgt. Der Kunde kann keine Rechte wegen abweichender Übergabeform geltend machen, sofern er die Übergabeform nicht rechtzeitig konkretisiert hat. Die Übergabe kann insbesondere durch folgende Varianten erfolgen:

Bereitstellung per E-Mail mit Download-Link oder Dateianhang,

Upload auf einen vom Kunden benannten Server,

physischer Datenträger (z. B. USB-Stick oder DVD),

Einrichtung auf einer vom Auftragnehmer bereitgestellten Testumgebung.

Die Auswahl des Übergabewegs obliegt dem Auftragnehmer, sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde oder der Kunde keine rechtzeitige Präferenz übermittelt hat. Eine Verzögerung der Übergabe aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden begründet keine Pflichtverletzung oder Verzugsfolge durch den Auftragnehmer. In diesem Fall ruhen alle Fristen, bis der Kunde vollständig mitgewirkt hat. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übergabe alternativ gemäß obiger Varianten durchzuführen.

2.2.7

Voraussetzung für die vertragsgemäße Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche zur Umsetzung des Projekts erforderlichen Inhalte, Daten, Materialien, Zugänge, Systemumgebungen sowie sonstige Vorleistungen (nachfolgend gemeinsam „Zuarbeiten“) vom Kunden vollständig, technisch verwertbar, rechtlich unbedenklich und in der vom Auftragnehmer vorgegebenen Form rechtzeitig bereitgestellt werden. Als rechtzeitig gilt eine Bereitstellung innerhalb der vom Auftragnehmer gesetzten Fristen oder – sofern keine Frist gesetzt wurde – spätestens zehn (10) Kalendertage nach Vertragsabschluss. Erfolgt die Bereitstellung nicht innerhalb dieser Frist, ruhen sämtliche Fristen und Leistungspflichten des Auftragnehmers automatisch bis zur vollständigen Zuarbeit. Der Auftragnehmer gerät in diesem Fall nicht in Verzug. Die Verantwortung für die Vollständigkeit, technische Nutzbarkeit und rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Zuarbeiten liegt ausschließlich beim Kunden. Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch berechtigt, eine Prüfung der Zuarbeiten auf inhaltliche, technische oder rechtliche Eignung vorzunehmen. Eine Prüfpflicht – insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht – besteht ausdrücklich nicht. Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche gelieferten Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind und den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Fehlende, verspätete oder technisch nicht nutzbare Zuarbeiten gelten nicht als Mangel der Leistung des Auftragnehmers. Eine Verzögerung, Unterbrechung oder Einschränkung der Projektumsetzung infolge unzureichender Mitwirkung durch den Kunden begründet weder einen Verzug noch einen Schadensersatzanspruch gegen den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen und technisch verwertbaren Zuarbeit auszusetzen. Erfolgt auch innerhalb einer vom Auftragnehmer gesetzten Nachfrist keine vollständige und technisch verwertbare Bereitstellung, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Projekt einseitig zu pausieren oder vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die in Ziffer 1.2.5 geregelten Ansprüche auf pauschale oder aufwandsbasierte Vergütung entsprechend.

2.2.8

Nach Abschluss der Entwicklung gemäß dem durch den Kunden abgenommenen Pflichtenheft fordert der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der fertiggestellten Webseite oder einzelner abnahmefähiger Teilbereiche in Textform auf. Maßgeblich ist das Datum des Zugangs der Abnahmeaufforderung beim Kunden. Die Abnahme erfolgt nach Maßgabe der Regelungen in Abschnitt 2.5 dieser AGB. Soweit zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, kann dem Abnahmeprozess eine technische Testphase vorangestellt werden, in der der Kunde die Funktionsfähigkeit und Gestaltung der erstellten Webseite prüfen kann. Die Dauer und der Ablauf einer solchen Testphase bedürfen der vorherigen schriftlichen oder in Textform erfolgenden Vereinbarung. Stellt der Kunde während der Testphase oder bis zum Ablauf der in Abschnitt 2.5.2 definierten Abnahmefrist konkrete technische Fehler oder Abweichungen vom freigegebenen Pflichtenheft fest, ist er verpflichtet, diese unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Abnahmefrist, in strukturierter, nachvollziehbarer Form in Textform mitzuteilen. Allgemeine Aussagen wie „funktioniert nicht“, „nicht wie erwartet“ oder rein subjektive Einschätzungen reichen zur Fehleranzeige nicht aus. Es müssen konkrete Angaben zur betroffenen Funktion, dem beobachteten Verhalten und dem Abweichungskontext gemacht werden. Maßgeblich für die Fehlerbeurteilung ist ausschließlich die objektive Abweichung vom verbindlichen Pflichtenheft, nicht die Erwartung des Kunden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, gemeldete und nachvollziehbare Fehler mit vertretbarem Aufwand zu korrigieren, sofern diese die Hauptfunktionalität erheblich beeinträchtigen (vgl. 2.5.5). Zu diesem Zweck ist der Auftragnehmer auch berechtigt, technisch gleichwertige Zwischenlösungen („Workarounds“) zu implementieren, sofern diese zumutbar sind und dem vertraglich vorgesehenen Zweck der Webseite nicht entgegenstehen. Fehler, die auf unvollständiger oder unklarer Zuarbeit, auf Änderungen nach Abnahme des Pflichtenhefts oder auf Eingriffen Dritter beruhen, unterliegen nicht der kostenlosen Nachbesserungspflicht und gelten nicht als Mangel im Sinne der Abnahmevoraussetzungen. Die abschließende Beurteilung der Relevanz und Korrekturbedürftigkeit erfolgt durch den Auftragnehmer nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB. Die übrigen Regelungen zur Abnahme – insbesondere zur automatischen Abnahme, Nutzung als Abnahme und Wirkung der Freigabe – bleiben unberührt.

2.2.9

Die Prüfung oder Beschaffung von Nutzungsrechten, insbesondere an Bildern, Grafiken, Texten, Softwarekomponenten oder Drittanbieter-Tools, gehört nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers, sofern dies nicht ausdrücklich und in Textform individualvertraglich vereinbart wurde. Dies gilt auch für:

die Auswahl, Lizenzierung oder Einbindung von Plugins, Softwarebibliotheken oder Schnittstellen (z. B. Analyse- oder Statistiktools),

die Beschaffung, Installation oder Konfiguration von Zertifikaten (z. B. SSL/TLS),

die Überprüfung auf Kompatibilität, Aktualität oder rechtliche Eignung solcher Komponenten.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Lizenz-, Open-Source- oder Nutzungsbedingungen Dritter zu prüfen oder den Kunden über deren Inhalt, Reichweite oder Risiken zu informieren. Eine rechtliche Bewertung erfolgt nicht. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die rechtmäßige Verwendung sämtlicher externer Ressourcen, Plugins oder Datenquellen.

Ein Anspruch auf Herausgabe folgender Inhalte besteht grundsätzlich nicht, soweit nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart:

Quellcodes, Entwicklungsdokumentationen, technische Spezifikationen,

Design-Dateien, Rohdaten, Arbeitsstände, interne Notizen, oder

Benutzerhandbücher, Konfigurationsanleitungen oder andere Zusatzmaterialien.

Sämtliche vorgenannten Inhalte bleiben bis zur ausdrücklichen Übertragung in Textform alleiniges Eigentum und Know-how des Auftragnehmers. Auch nach vollständiger Abnahme und Zahlung bleibt der Auftragnehmer zur Zurückbehaltung berechtigt, sofern keine schriftliche Regelung zur Herausgabe besteht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung interner Strukturen, Hilfsmittel oder Prozesse, die zur Leistungserbringung verwendet wurden.

2.2.10

Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, werden Webseiten ausschließlich für die jeweils aktuellen beiden Versionen der marktüblichen Desktop-Browser Google Chrome, Safari, Mozilla Firefox und Microsoft Edge optimiert. Die Optimierung bezieht sich auf die korrekte Darstellung und Funktionalität der auf Basis des Pflichtenhefts entwickelten Elemente. Eine uneingeschränkte Funktionsfähigkeit auf älteren Browser-Versionen, mobilen Endgeräten, speziellen Displaygrößen oder in Kombination mit bestimmten Betriebssystemen ist nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich im Pflichtenheft vorgesehen und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde. Eine Suchmaschinenoptimierung (SEO) – gleich ob technisch (OnPage), inhaltlich (Content-Optimierung) oder strategisch (z. B. Keyword-Auswahl, Meta-Strukturen) – ist nur dann Vertragsgegenstand, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Die bloße Aufnahme des Begriffs „SEO“ im Lasten- oder Pflichtenheft ohne konkrete Maßnahmenbeschreibung begründet keine Leistungspflicht. Ohne eine ausdrückliche Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keinerlei SEO-Leistung, Optimierung oder Erfolgsgarantie hinsichtlich der Auffindbarkeit bei Suchmaschinen. Jegliche Nachbesserungspflicht aufgrund angeblich fehlerhafter Darstellung, langsamer Ladezeiten oder abweichender Nutzererlebnisse auf nicht vereinbarten Geräten, Browsern oder unter Bedingungen außerhalb des vereinbarten Testumfelds ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, solche Anforderungen rechtzeitig und eindeutig im Rahmen des Lasten- und Pflichtenhefts zu definieren.

2.2.11

Der Auftragnehmer ist weder berechtigt noch verpflichtet, den Kunden in wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs-, datenschutz- oder sonstigen rechtlichen Fragen zu beraten oder rechtlich zu bewerten. Dies gilt insbesondere für sämtliche Inhalte, Funktionen, Bezeichnungen, Produktdarstellungen, Preisangaben, Texte, rechtlich relevante Pflichtinformationen (z. B. Impressum, Datenschutz, Widerruf), Shopfunktionen oder Marketingmaßnahmen des Kunden. Der Auftragnehmer erbringt ausdrücklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Eine rechtliche Prüfung, Bewertung oder Freigabe der vom Kunden gelieferten oder durch den Auftragnehmer auf Kundenwunsch technisch eingebundenen Inhalte erfolgt nicht und wird vom Kunden auch nicht erwartet. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit sämtlicher Inhalte, die über die Webseite oder den Online-Shop veröffentlicht, dargestellt oder verlinkt werden. Dies gilt auch für rechtlich erforderliche Pflichtinformationen sowie für etwaige externe Tools, Plugins, Analyse- oder Marketingfunktionen (z. B. Cookie-Banner, Consent-Tools, Tracking-Codes, Newsletter-Anbindungen, Preisdarstellungen, Produktbeschreibungen). Es obliegt ausschließlich dem Kunden, die Einhaltung sämtlicher einschlägiger Vorschriften zu prüfen – insbesondere solcher des Wettbewerbsrechts, Datenschutzrechts (z. B. DSGVO, TTDSG), Telemedienrechts (z. B. § 5 TMG, § 13 TMG a.F.), Kennzeichnungsrechts, Urheberrechts, Preisangabenverordnung (PAngV) sowie aller weiteren für sein Geschäftsmodell relevanten Regelungen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einbindung oder Darstellung rechtlich relevanter Inhalte oder Tools durch den Auftragnehmer nicht als Empfehlung oder rechtliche Bewertung zu verstehen ist. Der Kunde verpflichtet sich, im Zweifelsfall eine individuelle anwaltliche Prüfung seines Projekts vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Soweit der Auftragnehmer dem Kunden auf Wunsch rechtliche Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrung oder AGB über eine Drittplattform (z. B. eRecht24) zur Verfügung stellt, erfolgt dies ausschließlich auf Basis öffentlich zugänglicher Muster und ohne individuelle rechtliche Prüfung. Diese Inhalte sind kein Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers im Sinne einer Rechtsberatung, sondern werden dem Kunden als freiwilliger technischer Zusatzservice ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Abmahnungen, Bußgelder, Klagen oder sonstige Nachteile, die sich aus der rechtlichen Ungeeignetheit von Inhalten oder Systemen ergeben. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.

2.2.12

Nach Abschluss und Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistungen ist der Auftragnehmer weder zur laufenden Wartung, Pflege, Aktualisierung oder Weiterentwicklung der erstellten Webseiten oder Systeme verpflichtet, noch schuldet er eine Überwachung oder Sicherstellung der technischen Funktionalität über den ursprünglichen Leistungszeitraum hinaus. Der Auftragnehmer kann dem Kunden bei Bedarf individuelle Wartungs-, Pflege- oder Update-Leistungen anbieten. Hierzu ist er jedoch nicht verpflichtet. Ein Anspruch auf ein solches Angebot besteht nicht. Entsprechende Zusatzleistungen müssen gesondert und ausdrücklich in Textform vereinbart werden und unterliegen einer gesonderten Vergütung.

Kommt kein gesonderter Wartungsvertrag zustande, obliegt die gesamte technische Betreuung, Sicherung, Aktualisierung und Überwachung der Webseite nach Projektabschluss ausschließlich dem Kunden. Dies gilt insbesondere für:

regelmäßige Updates von Content-Management-Systemen (CMS), Themes, Plugins, Erweiterungen oder Drittanbieter-Tools,

die Erneuerung ablaufender Zertifikate (z. B. SSL/TLS),

die Überprüfung und Wiederherstellung von Funktionsfähigkeit nach Softwareupdates,

die Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung von Hacking, Schadsoftware oder Datenverlusten,

die fortlaufende rechtliche und technische Prüfung eingesetzter Drittanbieter-Systeme.

Sofern der Kunde nach Abschluss des Projekts eigenständig Änderungen, Erweiterungen oder Integrationen vornimmt – insbesondere durch Dritte oder durch eigene Eingriffe in die Systemumgebung – übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung für dadurch entstehende Fehler, Sicherheitslücken, Funktionsausfälle oder Folgeschäden. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung veralteter Software, Plugins oder unzureichend gewarteter Systeme ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen kann. Für daraus entstehende Schäden, Bußgelder, Abmahnungen oder Datenverluste übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung. Eine Haftung für Schäden infolge fehlender oder nicht rechtzeitig durchgeführter Wartung ist vollständig ausgeschlossen, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers vor.

2.2.13

Soweit im Angebot, in begleitenden Unterlagen oder in der Kommunikation zeitliche Zielvorgaben (z. B. „30 Tage bis zur Online-Präsenz“) genannt werden, handelt es sich um unverbindliche Schätzwerte auf Basis idealtypischer Projektverläufe. Diese Angaben begründen keine verbindliche Frist oder Garantie. Maßgeblich für die Projektzeitplanung ist ausschließlich der individuell erstellte Zeit- und Arbeitsplan gemäß Ziffer 2.2.6. Änderungen dieses Zeitplans bleiben bei sachlicher Begründung vorbehalten. Eine Verlängerung infolge unzureichender oder verspäteter Mitwirkung durch den Kunden begründet weder Verzug noch Schadensersatzansprüche. Die Regelungen zu Mitwirkungspflichten (insbesondere Ziffer 1.2.1 ff.) und zur Haftungsausschluss bei Fristversäumnis bleiben unberührt.

2.3 Standardangebot – Leistungsumfang und Klarstellung zur Auslegung

2.3.1


Das vom Kunden gebuchte Standardangebot ist Bestandteil des Vertrages gemäß den Regelungen in Ziffer 1.1.4 und unterliegt vollständig den Bestimmungen dieser AGB. Es dient der besseren Übersicht über typische Leistungsinhalte, ersetzt jedoch keine individualvertragliche Einzelspezifikation. Maßgeblich für Inhalt, Umfang und rechtliche Verbindlichkeit sind allein das konkret bestätigte Angebot in Verbindung mit den AGB. Soweit im Angebot allgemein gehaltene Formulierungen enthalten sind, gelten diese nicht als Garantie, Zusicherung oder rechtlich bindende Zusage über Eigenschaften, Erfolge oder Zeiträume, sondern lediglich als werbliche Erläuterung der typischen Projektziele.

2.3.2

Das Standardangebot umfasst regelmäßig folgende Module, die einzeln oder kombiniert Bestandteil des Angebots sein können:

Erstellung eines Online-Shops oder einer Website

Anpassung von Werbetexten an die Zielgruppe

Entwicklung eines neuen Logos oder Re-Design

Gestaltung und Druck von Visitenkarten (i. d. R. 3 Motive, 1.000 Stück)

Social Media Marketing für 30 Kalendertage ab Start

DSGVO-Dokumentenpaket (z. B. Impressum, Datenschutz, AGB, Widerruf) über offiziellen Partner eRecht24

Unbegrenzte Änderungsmöglichkeiten für einfache Korrekturen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung gem. Ziffer 2.5.12

Soweit nicht ausdrücklich und in Textform anders vereinbart, gelten sämtliche vorgenannten Module als selbständige Einzelleistungen, die nicht in einem rechtlich garantierten Zusammenhang miteinander stehen. Die Auswahl und Kombination erfolgt durch das konkrete Angebot.

2.3.3

Die im Angebot oder auf Werbematerialien enthaltene Formulierung „Innerhalb von 30 Tagen zu Ihrer erfolgreichen Online-Präsenz“ stellt eine unverbindliche Zielorientierung und motivationale Zusammenfassung der typischen Projektdauer dar, jedoch keine vertraglich garantierte Frist oder Erfolgspflicht im rechtlichen Sinne. Maßgeblich sind ausschließlich die individuell vereinbarten Zeitpläne (z. B. in Ziffer 2.2.6) sowie die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden (vgl. Ziffern 1.2.1 bis 1.2.5, 2.1.6, 2.2.7). Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die aus Kundenverzug, Änderungswünschen, Drittabhängigkeiten (z. B. Druck, Werbekonten), technischer Umsetzungsreihenfolge oder höherer Gewalt resultieren.

2.3.4

Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Anzahl an Kundenkontakten, Verkäufen, Rankings, Leads, Anfragen oder sonstige wirtschaftliche Erfolge. Das Angebot zielt ausschließlich auf die technische und gestalterische Umsetzung ab – unter Berücksichtigung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte und Zielgruppenvorgaben.

Soweit in Angeboten, auf Webseiten, Präsentationen oder anderen Materialien Begriffe wie:

„angepasst“, „zielgruppengerecht“, „maßgeschneidert“, „konvertierungsstark“, „Conversion-optimiert“,

„verkaufsfördernd“, „wirkungsvoll“, „hochwertig“, „erfolgsversprechend“, „ansprechend“, „modern“ oder ähnliche verwendet werden, gelten diese ausschließlich als beschreibende Werbebegriffe ohne rechtliche Verbindlichkeit. Sie begründen keine Beschaffenheitsgarantie, keine Zusicherung im Sinne des § 434 BGB und keine rechtlich einklagbare Leistungspflicht.

Maßgeblich für Inhalt und Umfang der geschuldeten Leistung ist ausschließlich die konkrete Leistungsbeschreibung im bestätigten Angebot in Verbindung mit dem Kundenformular und diesen AGB. Darüberhinausgehende Erwartungen, subjektive Vorstellungen oder branchenübliche Standards gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und in Textform bestätigt wurden. Der Auftragnehmer übernimmt insbesondere keine Verantwortung für tatsächliche Reichweiten, Konvertierungsraten, Rankings, Kaufabschlüsse oder sonstige wirtschaftliche Auswirkungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2.3.5

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vom Auftragnehmer bereitgestellten Inhalte, Designs, Texte, rechtlichen Inhalte (auch solche über Drittanbieter wie eRecht24) sowie Werbemittel vor deren Nutzung eigenverantwortlich zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die rechtliche Zulässigkeit von Preisangaben, gesundheitsbezogenen Aussagen, Wettbewerbsvergleichen oder Marketingformulierungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verstöße, die aus unterlassener Prüfung oder fehlerhafter Nutzung durch den Kunden resultieren.

2.3.6

Abweichende Formulierungen im Angebot, auf Werbematerialien, Webseiten, Social-Media-Kanälen oder Präsentationen haben – soweit sie über die in den AGB oder dem bestätigten Angebot hinausgehen – deklaratorischen Charakter. Im Fall von Widersprüchen oder Auslegungszweifeln gelten ausschließlich die Bestimmungen der AGB (insb. Ziffer 1.1.4), insbesondere zur Projektmethode (agil vs. Pflichtenheft), Mitwirkungspflichten, Abnahme, Änderungsumfang und Fristen. Rechtlich verbindlich sind nur solche Aussagen und Zusagen, die ausdrücklich, konkret und in Textform vereinbart wurden.

2.3.7

Der Begriff „Online-Shop-Erstellung“ bezeichnet ausschließlich die im bestätigten Angebot konkret beschriebene Umsetzung auf technischer und gestalterischer Ebene. Darüber hinausgehende Leistungen – wie z. B. Suchmaschinenoptimierung (SEO), Performance-Optimierung, Anbindung externer Schnittstellen (z. B. Zahlungsanbieter, Lagerverwaltung), rechtliche Prüfung auf DSGVO-Konformität, Optimierung für mobile Endgeräte oder Mehrsprachigkeit – sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich und in Textform vereinbart wurden. Ohne eine solche Vereinbarung sind diese nicht Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.

2.3.8

Die Erstellung eines neuen Logos oder die Durchführung eines Re-Designs umfasst ausschließlich die grafische Umsetzung entsprechend der Angebotsbeschreibung. Eine markenrechtliche Prüfung, Entwicklung eines vollständigen Corporate Designs, Erstellung von Markenrichtlinien, Lieferung in spezifischen Dateiformaten oder die Entwicklung von Namens- oder Positionierungsstrategien ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und in Textform vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, mehrere Entwürfe oder Varianten vorzulegen. Die Anzahl der Entwurfsrunden und Korrekturen ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot und diesen AGB.

2.3.9

Die im Angebot enthaltene Gestaltung und der Druck von Visitenkarten beschränkt sich – sofern nicht abweichend vereinbart – auf bis zu drei Designvarianten und 1.000 Stück im Standardformat auf Standarddruckmaterial. Sonderformate, Papierveredelungen oder Individualisierungen sind nur bei ausdrücklicher und textlich bestätigter Vereinbarung geschuldet. Die Beauftragung der Druckerei erfolgt im Namen des Kunden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Fehler oder Mängel, die aus der Druckabwicklung durch Dritte resultieren. Reklamationen sind direkt an die Druckerei zu richten.

2.3.10

Die Leistung „Social Media Marketing – 30 Tage“ bezieht sich ausschließlich auf die Durchführung der im Angebot vereinbarten Maßnahmen wie z. B. Erstellung von Social-Media-Postings, Anzeigenmanagement oder Content-Erstellung über einen Zeitraum von 30 Kalendertagen. Der Auftragnehmer schuldet kein bestimmtes Ergebnis wie Reichweite, Follower-Zuwachs, Leads, Verkäufe oder andere messbare Erfolge. Diese hängen von zahlreichen externen Faktoren (z. B. Zielgruppe, Plattformalgorithmus, Werbebudget, Marktsituation) ab. Die Wirkung liegt vollständig außerhalb der Einflusssphäre des Auftragnehmers. Die 30-Tage-Phase beginnt erst nach Projektfreigabe und vollständiger Bereitstellung aller für die Umsetzung notwendigen Inhalte durch den Kunden.

2.3.11

Sofern der Kunde im Rahmen des Standardangebots rechtliche Texte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung) über den offiziellen Partner eRecht24 erhält, erfolgt dies ausschließlich auf Basis standardisierter Vorlagen und ohne individuelle rechtliche Prüfung. Diese Inhalte stellen keine Rechtsberatung dar. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Wirksamkeit dieser Dokumente. Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte eigenständig oder durch einen qualifizierten Rechtsberater prüfen zu lassen.

2.4 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.4.1

Die nachfolgenden Regelungen gelten für alle vom Auftragnehmer angebotenen Wartungs- und Betreuungspakete („EssentialCare“, „PriorityPro+“ und „Premium360°“) mit einer vertraglich festgelegten Laufzeit von 12 Monaten. Diese Pakete umfassen regelmäßig Leistungen in den Bereichen Kommunikation & Support, Content & Shop-Management sowie technische Sicherheit & DSGVO-Betreuung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils im Angebot genannten Betreuungspakete in Verbindung mit diesen AGB. Etwaige Leistungsbeschreibungen auf Webseiten, in Broschüren, Präsentationen oder Werbematerialien sind – sofern nicht ausdrücklich und in Textform in das Vertragsverhältnis einbezogen – unverbindlich und dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung. Die Betreuungspakete begründen ein eigenständiges Vertragsverhältnis mit festem Leistungsrahmen und monatlich wiederkehrender Vergütung, unabhängig von bestehenden Hauptprojekten (z. B. Webseitenerstellung). Soweit der Vertrag mit einem dieser Pakete kombiniert wird, gelten die betreuungsspezifischen Regelungen vorrangig im Verhältnis zu etwaigen allgemeinen Leistungspflichten aus Abschnitt 2.1 bzw. 2.2. Die in den Betreuungspaketen enthaltenen Zeitangaben (z. B. Antwortzeit, Bearbeitungsdauer) stellen keine garantierten Fristen im Rechtssinne dar, sondern beschreiben Zielwerte bzw. Erfahrungswerte auf Basis der üblichen Abläufe. Der Auftragnehmer schuldet keine Einhaltung bestimmter Uhrzeiten oder Stundenwerte, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Ein Verstoß gegen derartige Zielwerte begründet weder ein Rücktritts-, Kündigungs- oder Minderungsrecht, noch einen Anspruch auf Schadensersatz. Leistungen, die nicht ausdrücklich Bestandteil des gewählten Pakets sind (z. B. Werbekampagnen, Shopneugestaltung, SEO-Betreuung, Rechtsberatung, Systemmigrationen), sind nicht geschuldet. Diese können nur durch gesonderte Beauftragung in Textform hinzugebucht werden.

2.4.2 – Betreuungspaket „EssentialCare“ (Laufzeit: 12 Monate)

2.4.2.1

Das Betreuungspaket „EssentialCare“ hat eine vertraglich fest vereinbarte Laufzeit von 12 Monaten, gerechnet ab Vertragsbeginn. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Laufzeit ist ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Paket nach Ablauf erneut anzubieten. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und in Textform getroffen wurden. Ergänzend gelten die allgemeinen Bestimmungen zu Laufzeit, Fristen und Kündigung nach Ziffer 2.4.1.

2.4.2.2

Der Kunde erhält im Rahmen dieses Pakets Support ausschließlich über E-Mail-Kommunikation. Es wird angestrebt, auf Supportanfragen innerhalb von 24 Stunden an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage in NRW) während der regulären Geschäftszeiten (10:00–18:00 Uhr) zu reagieren. Die Reaktionszeit stellt jedoch keine garantierte Frist im rechtlichen Sinne dar, sondern beschreibt den üblichen Service-Level auf Basis verfügbarer Kapazitäten. Der Auftragnehmer schuldet keine ständige Verfügbarkeit, Echtzeitkommunikation oder unverzügliche Antwort. Verzögerungen bei der Rückmeldung oder Nichterreichen der 24-Stunden-Zielmarke begründen weder einen Mangel noch einen Rücktritts- oder Minderungsanspruch. Schnellere Kanäle wie WhatsApp oder Telefon sind ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil dieses Pakets und bleiben höheren Paketen vorbehalten (vgl. Ziffer 2.4.3 und 2.4.4).

2.4.2.3

a) Produktupdates

Der Auftragnehmer übernimmt monatlich bis zu 5 einfache Produktupdates im bestehenden Shop (z. B. Austausch von Bildern, Textänderungen, Preisaktualisierung, Lagerstatus). Es handelt sich um funktionserhaltende oder leicht anpassende Tätigkeiten. Technische Entwicklungen, neue Shopbereiche, Plugin-Erweiterungen oder Schnittstellen sind nicht umfasst.

b) Text- & Bildänderungen

Enthalten sind außerdem bis zu 5 einfache Text- oder Bildänderungen pro Monat. Voraussetzung ist eine eindeutige Beschreibung durch den Kunden in Textform. Die Änderungen müssen sich auf bestehende Inhalte beziehen und einen Umsetzungsaufwand von maximal 30 Minuten pro Einzelmaßnahme (vgl. Ziffer 2.5.12) nicht überschreiten. Neue Inhalte, kreative Konzepte oder strukturverändernde Eingriffe (z. B. Layoutumbauten) sind nicht geschuldet.

c) Bearbeitungszeit

Die reguläre Bearbeitungszeit beträgt 5 bis 7 Werktage nach vollständiger Zuarbeit. Eine schnellere Umsetzung oder Umsetzung zu einem Wunschtermin ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung möglich. Nicht genutzte Kontingente verfallen ersatzlos zum Monatsende. Es besteht kein Anspruch auf Übertragbarkeit, Kumulierung oder Auszahlung nicht beanspruchter Leistungen.

2.4.2.4

a) Technische Fehlerbehebung

Technische Fehler, die den vom Auftragnehmer erstellten Shop betreffen, werden bei entsprechender Mitteilung durch den Kunden innerhalb von 24 Stunden an Werktagen behoben. Die Frist beginnt mit dem eindeutigen Eingang der Fehlerbeschreibung in Textform. Fehler, die durch Dritte oder externe Tools verursacht wurden (z. B. Hoster, Plugins, Browser), sind von dieser Leistung ausgenommen.

b) DSGVO-Unterstützung

Der Auftragnehmer stellt dem Kunden regelmäßig aktualisierte Rechtstexte (z. B. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerruf) über seinen offiziellen Partner eRecht24 zur Verfügung. Diese Inhalte basieren auf rechtlich geprüften Standardvorlagen, stellen jedoch keine individuelle Rechtsberatung dar. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung für Fehler, Verstöße oder veraltete Inhalte. Die rechtliche Verantwortung verbleibt vollständig beim Kunden.

2.4.2.5

Alle in der Angebotsbeschreibung enthaltenen Formulierungen wie z. B. „innerhalb von 24 Stunden“, „Experten-Support“, „DSGVO-konform“, „Ihr Shop bleibt auf dem neuesten Stand“ oder „professionell umgesetzt“ dienen ausschließlich der Darstellung des Servicecharakters des Pakets. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des § 434 BGB, keine Leistungsversprechen im Sinne des Schuldrechts und keine rechtsverbindlichen Zusagen dar, sofern dies nicht ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Etwaige Rückschlüsse auf garantierte Reaktionszeiten, permanente Shop-Aktualität, rechtliche Vollständigkeit oder wirtschaftliche Wirkung der Maßnahmen sind ausgeschlossen. Reklamationen auf Basis subjektiver Wahrnehmung (z. B. „zu spät“, „nicht schnell genug“, „nicht rechtssicher genug“) gelten nicht als Mangel oder Vertragsverstoß.

2.4.3 – Betreuungspaket PriorityPro+

(1) Das Betreuungspaket PriorityPro+ ist ein eigenständiges Leistungspaket mit einer festen Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Es umfasst die in den folgenden Unterpunkten beschriebenen Leistungen, deren Ausgestaltung und Umfang ausschließlich durch das vom Kunden bestätigte Angebot in Verbindung mit diesen AGB bestimmt wird. Jegliche darüber hinausgehende Erwartungen, Garantien oder Interpretationen – insbesondere wirtschaftlicher oder strategischer Art – sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurden.

(2) Kommunikation & Support:

Der Auftragnehmer bietet während der Laufzeit des Pakets eine priorisierte Reaktionszeit von bis zu 12 Stunden auf Supportanfragen an. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich per E-Mail und WhatsApp. Der Begriff „priorisiert“ beschreibt dabei eine interne organisatorische Behandlung gegenüber Standardpaketen, jedoch keine garantierte Antwort innerhalb exakt 12 Stunden. Unerreichbarkeit, technische Störungen, Wochenenden, Feiertage sowie eine außergewöhnlich hohe Anfragefrequenz verlängern diese Frist angemessen.

Darüber hinaus beinhaltet das Paket ein monatliches Strategie-Meeting von maximal 45 Minuten, das auf Wunsch des Kunden in Anspruch genommen werden kann. Inhalt, Zeitpunkt und Durchführung erfolgen nach Absprache; ein Anspruch auf spezifische Ergebnisse oder wirtschaftliche Erfolge besteht nicht. Die strategische Beratung ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder unternehmerische Beratung im Sinne gesetzlicher Vorschriften.

(3) Content & Shop-Management:

Das Paket umfasst bis zu 10 Produktupdates pro Monat sowie bis zu 10 Text- und Bildänderungen pro Monat. Als Produktupdate gilt jede einzelne Änderung an einem Produkt, unabhängig vom Umfang. Als Text-/Bildänderung gilt jede einzelne Maßnahme an einem separaten Element oder Abschnitt.

Die Bearbeitungszeit beträgt 3 bis 5 Werktage ab vollständiger, in Textform erteilter Anweisung des Kunden. Schnellere Umsetzung ist abhängig von Kapazitäten und kein Vertragsbestandteil. Nicht genutzte Änderungsvolumen verfallen am Monatsende und können nicht auf Folgemonate übertragen werden. Mehrbedarf ist separat zu beauftragen.

(4) Technische Sicherheit & DSGVO:

Der Auftragnehmer behebt technische Fehler, die im Rahmen der laufenden Betreuung entstehen und im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, innerhalb von 24 Stunden nach schriftlicher Meldung. Diese Frist beginnt ausschließlich an Werktagen und nur bei eindeutiger Beschreibung des Problems durch den Kunden.

Zudem wird vierteljährlich eine PageSpeed-Optimierung durchgeführt, wobei sich der Umfang nach branchenüblichen Maßnahmen richtet (z. B. Bildkomprimierung, Skript-Ladeverhalten, Caching-Optimierung).

Die rechtliche Betreuung hinsichtlich DSGVO erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Partner eRecht24 bereitgestellten Standarddokumente. Eine individuelle Rechtsberatung oder Prüfung findet nicht statt. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für rechtliche Fehler, unvollständige Angaben oder Änderungen der Rechtslage. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

(5) Leistungsgrenzen und Klarstellungen:

Die Begriffe „Priority“, „Pro+“, „Strategie“, „optimieren“, „priorisiert“, „schneller Support“, „Wachstum“, „Conversion“, „Erfolg“, „Leistung“, „Insights“, „Next Steps“ und ähnliche Formulierungen dienen ausschließlich der werblichen Beschreibung und motivationalen Kommunikation. Sie stellen keine garantierten Eigenschaften, Erfolgsversprechen oder Rechtspflichten dar. Der Auftragnehmer schuldet keine messbaren Erfolge, keine Conversion-Steigerung, keine Umsatzverbesserung und keine strategischen Durchbrüche.

Die wirtschaftliche Verantwortung für Erfolg, Wirkung und Zielerreichung liegt allein beim Kunden. Eine Rückabwicklung, Kündigung oder Vergütungsminderung wegen subjektiv empfundener Leistungsmängel, Strategieabweichungen oder unterbliebener Erfolge ist ausgeschlossen.

(6) Vorrang und Geltung der AGB:

Im Falle von Auslegungszweifeln oder Widersprüchen zwischen Marketingmaterialien, Angebotsformulierungen und diesen AGB gilt ausschließlich diese AGB-Klausel als maßgeblich. Der Kunde erkennt an, dass dieses Paket – einschließlich seiner Leistungsgrenzen – vollumfänglich durch die AGB geregelt ist.

2.4.4 – Betreuungspaket „Premium360°“

Das Betreuungspaket „Premium360°“ wird dem Kunden auf Basis einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten angeboten. Es umfasst Leistungen aus den Bereichen Kommunikation & Support, Content- & Shop-Management sowie technische Sicherheit & DSGVO-Begleitung. Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen sind ausschließlich die nachstehenden Regelungen in Verbindung mit dem konkret bestätigten Angebot. Weitergehende Erwartungen, Beschreibungen oder Interpretationen gelten nur dann als vereinbart, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.

1. Kommunikation & Support

(a) Antwortzeit:

Der Auftragnehmer sichert eine Reaktionszeit innerhalb von 6 Stunden zu, gerechnet an Werktagen (Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr, MEZ/CEST), nachdem eine vollständige und eindeutig formulierte Anfrage per E-Mail, WhatsApp oder Telefon eingegangen ist.

Verzögerungen aufgrund von technischen Problemen, unvollständigen Informationen, Wochenenden, Feiertagen oder höherer Gewalt verlängern die Frist angemessen. Eine Überschreitung dieser Frist begründet keinen Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz, sofern keine grobe Pflichtverletzung vorliegt.

(b) Persönlicher Ansprechpartner:

Der Kunde erhält einen fest zugewiesenen Ansprechpartner, dessen Name und Kontaktdaten ihm in Textform mitgeteilt werden. Im Falle von Urlaub, Krankheit oder Kapazitätsauslastung kann der Auftragnehmer dem Kunden eine gleichwertige Vertretung zuweisen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.

(c) Proaktive Wachstums-Impulse:

Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, dem Kunden in unregelmäßigen Abständen vertriebsbezogene Hinweise oder Optimierungsvorschläge („Wachstums-Impulse“) zu unterbreiten. Diese erfolgen auf freiwilliger Basis, ohne Garantie auf bestimmte Häufigkeit, Qualität, Relevanz oder Umsetzbarkeit. Ein Anspruch auf konkrete Impulse, Umsetzungsvorschläge oder Erfolg ist ausgeschlossen.

(d) Strategie-Meetings:

Der Kunde erhält monatlich zwei Strategie-Meetings von jeweils bis zu 60 Minuten, die ausschließlich der Beratung zu Content, Shop-Optimierung oder Wachstumsstrategien dienen. Die Teilnahme an den Meetings liegt in der Verantwortung des Kunden. Bei Nichterscheinen, verspäteter Teilnahme oder kurzfristiger Absage besteht kein Anspruch auf Nachholung.

2. Content- & Shop-Management

(a) Custom Features:

Der Auftragnehmer kann auf Wunsch des Kunden maßgeschneiderte Shop-Funktionen entwickeln oder installieren („Custom Features“). Ein Anspruch auf bestimmte technische Umsetzungen besteht nicht. Die Entscheidung über Machbarkeit, Sicherheit, Aufwand und Systemkompatibilität (z. B. mit Shopify) liegt beim Auftragnehmer. Individuelle Entwicklungen erfolgen ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und auf Basis separater Aufwandsschätzung.

(b) Produktupdates:

Bis zu 20 Produktupdates pro Monat sind im Paket enthalten. Als Produktupdate gilt das Anlegen, Bearbeiten oder Löschen eines einzelnen Produkts innerhalb der bestehenden Shopstruktur. Sammelverarbeitungen oder Massenimporte sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich vereinbart. Die monatliche Obergrenze bezieht sich auf Kalendermonate und ist nicht übertragbar.

(c) Text- & Bildänderungen:

Es sind bis zu 20 Änderungen an Texten und/oder Bildern pro Monat enthalten. Jede Änderung muss eindeutig bezeichnet und in technisch verwertbarer Form übermittelt werden. Änderungswünsche werden innerhalb von 1 bis 3 Werktagen umgesetzt, beginnend ab vollständiger und eindeutiger Zuarbeit des Kunden. Verzögerungen infolge unklarer oder fehlender Angaben begründen keine Fristüberschreitung.

(d) Einschränkungen:

Nicht umfasst sind Leistungen wie Markenberatung, CI-Entwicklung, rechtliche Texterstellung, Content-Strategie oder Leistungen, die über einfache grafische oder textliche Änderungen hinausgehen. Der Auftragnehmer entscheidet, ob eine gewünschte Maßnahme im Rahmen des Pakets leistbar ist. Andernfalls wird ein gesondertes Angebot unterbreitet.

3. Technische Sicherheit & DSGVO

(a) PageSpeed-Optimierung:

Alle 3 Monate erfolgt eine technische Optimierung des Shops auf Ladegeschwindigkeit. Die Umsetzung erfolgt auf Basis branchenüblicher Tools und Standards, ohne Garantie auf bestimmte Metriken (z. B. Google PageSpeed Score). Eine Mitwirkungspflicht des Kunden (z. B. zur Bereitstellung von Server-Zugängen) kann erforderlich sein.

(b) Technische Fehlerbehebung:

Der Auftragnehmer behebt technische Fehler, die innerhalb seiner Verantwortlichkeit liegen, innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Problembeschreibung durch den Kunden, sofern diese an Werktagen (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr, MEZ/CEST) eingeht. Fehler, die auf externe Tools, Drittanbieter oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind, sind davon ausgenommen.

(c) DSGVO-Betreuung:

Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden durch technische Maßnahmen (z. B. Einrichtung von Cookie-Bannern) und die Bereitstellung von Standardtexten des Partners eRecht24. Eine individuelle rechtliche Beratung, Prüfung oder Haftung wird ausdrücklich nicht übernommen. Die Verantwortung für DSGVO-Konformität und Aktualität liegt allein beim Kunden.

2.5 Abnahmeprozess (gilt für alle Leistungen)

Sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die folgenden Regelungen zur Abnahme für sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen – unabhängig davon, ob es sich um Webprojekte, Printdesign, Social-Media-Kampagnen, Content-Erstellung, Betreuung oder sonstige Leistungen handelt.

2.5.1

Nach Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen oder wesentlicher Teilleistungen fordert Athena Digital den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über das Kundenportal) zur Abnahme auf. Maßgeblich ist das Datum der Versendung der Abnahmeaufforderung.

2.5.2

Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang der Abnahmeaufforderung: entweder die Abnahme ausdrücklich in Textform zu erklären, oder konkrete, nachvollziehbare und detaillierte Mängel in Textform anzuzeigen. Die bloße Nichtrückmeldung, allgemeine Unzufriedenheit oder subjektive Bewertungen („sieht nicht schön aus“, „fühlt sich nicht richtig an“) genügen nicht.

2.5.3

Erfolgt innerhalb der Frist keine schriftliche Reaktion oder keine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Leistung automatisch als abgenommen, ohne dass es einer weiteren Erklärung durch Athena Digital bedarf.

2.5.4

Sobald der Kunde die Leistung nutzt – etwa durch Veröffentlichung, Weiterleitung an Dritte, Einbindung in ein System oder Bewerbung – gilt sie endgültig als abgenommen. Eine nachträgliche Verweigerung ist ausgeschlossen. Als Nutzung gilt insbesondere auch das Testen in einer Live-Umgebung, die Weitergabe an Dritte zur Prüfung oder das Hosting auf einem öffentlichen Server. Maßgeblich ist allein der objektive Verwendungszweck, nicht die subjektive Absicht des Kunden.

2.5.5

Nur wesentliche Mängel, die die vertraglich vereinbarte Hauptfunktionalität erheblich beeinträchtigen, berechtigen zur Mängelanzeige. Unwesentliche Abweichungen, z. B. bei Gestaltung, Farbe oder Typografie, stellen keinen Mangel dar. Ein Mangel gilt nur dann als wesentlich, wenn er die Nutzbarkeit des Projekts im vertraglich vorgesehenen Zweck erheblich einschränkt oder unmöglich macht. Subjektive Einschätzungen zur Ästhetik, Geschwindigkeit oder Bedienbarkeit gelten nicht als Mangel.

2.5.6

Auch bei Vorliegen wesentlicher Mängel ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder die Abnahme zu verweigern. Athena Digital hat das uneingeschränkte Recht, die Mängel innerhalb einer Nachbesserungsfrist von bis zu 30 Tagen zu beheben.

2.5.7

Nach erfolgter Nachbesserung gilt die Leistung ebenfalls als automatisch abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 3 Kalendertagen erneut konkrete wesentliche Mängel in Textform anzeigt. Wiederholte Abnahmeverweigerungen sind nur zulässig, wenn nachweislich neue wesentliche Mängel auftreten, die vorher nicht erkennbar waren.

2.5.8

Nach ausdrücklicher oder automatischer Abnahme sind sämtliche Mängelrügen, Änderungswünsche oder Rückforderungen ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind nur verdeckte wesentliche Mängel, die bei Abnahme nachweislich nicht erkennbar waren und die Hauptfunktion vollständig verhindern. Die Beweislast für das Vorliegen eines verdeckten Mangels liegt ausschließlich beim Kunden.

2.5.9

Athena Digital erhält eine Nachbesserungsfrist von 30 Kalendertagen für verdeckte Mängel. In dieser Zeit sind keine Rückforderungen oder Zahlungsstopps zulässig. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Athena Digital haftet ausschließlich auf Nachbesserung, nicht jedoch auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen.

2.5.10

Teilleistungen gelten unabhängig vom Gesamtprojekt als separat abnahmefähig. Nach Abnahme ist der Kunde zur sofortigen Zahlung verpflichtet. Eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen.

2.5.11

Die Abnahme – ob ausdrücklich oder automatisch – löst unmittelbar den Zahlungsanspruch des Auftragnehmers aus. Einbehalte oder Verzögerungen aufgrund späterer Änderungswünsche oder Mängel sind nicht zulässig.

2.5.12

Sofern im Angebot vereinbart, hat der Kunde nach Abnahme eine Frist von 7 Kalendertagen, in der unbegrenzte Änderungen beantragt werden können – jedoch nur bei eindeutig und vollständig beschriebenen, einfachen Korrekturen wie:

Textänderungen,

Austausch von Bildern (sofern vom Kunden bereitgestellt),

Änderungen von Farben oder Schriftgrößen.

Nicht enthalten sind:

neue Funktionen oder Seiten,

konzeptionelle Neuentwicklungen,

inhaltliche Erweiterungen oder Layout-Überarbeitungen.

Komplexere Änderungen müssen gesondert beauftragt und vergütet werden.

Als „einfache Korrektur“ im Sinne dieser Klausel gilt eine Änderung mit einem geschätzten Umsetzungsaufwand von maximal 30 Minuten. Mehrere Änderungen können zusammengefasst werden. Änderungen mit höherem Aufwand gelten als neue Beauftragung. Als „konzeptionelle Neuentwicklung“ im Sinne dieser Klausel gilt jede Änderung, die den grundlegenden Aufbau, die Navigationsstruktur oder das Designkonzept wesentlich verändert oder einen geschätzten Aufwand von mehr als 30 Minuten je Änderung überschreitet. Im Rahmen der Änderungsphase gemäß Ziffer 2.5.12 („einfache Korrekturen“, max. 30 Minuten pro Korrektur) Änderungen mit unklarem Umfang, unspezifischer Beschreibung oder mehreren übergreifenden Komponenten gelten nicht als einfache Korrektur. Maßgeblich ist eine Änderung je Einzelelement, nicht kumuliert über verschiedene Seiten oder Module hinweg. Die Beurteilung obliegt dem Auftragnehmer nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

2.5.13

Sobald der Kunde die erbrachte Leistung verändert, weiterbearbeitet oder in Drittsysteme integriert, übernimmt Athena Digital keine Haftung für Funktionsfehler, Inkompatibilitäten oder Datenverluste.

2.5.14

Im Falle einer unberechtigten Verweigerung der Abnahme oder einer nicht fristgerechten Rückmeldung innerhalb der festgelegten Abnahmefrist ist Athena Digital e.K. berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des im Angebot genannten Gesamtauftragswerts pro angefangener Verzögerungswoche geltend zu machen. Die maximale Höhe der Vertragsstrafe ist auf 20 % des Gesamtauftragswerts begrenzt. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher oder vertraglicher Ansprüche bleibt ausdrücklich vorbehalten. Die Vertragsstrafe wird auf weitergehende Schadensersatzforderungen nicht angerechnet, es sei denn, der Schadensersatz betrifft exakt denselben Sachverhalt und übersteigt die Höhe der Vertragsstrafe.

2.6 Webhosting

2.6.1

Der Auftragnehmer bietet selbst keinen eigenen Hosting-Service im Sinne eines technischen Serverbetriebs an, sondern nutzt für die Umsetzung der Kundenprojekte externe Plattformen und Hostinganbieter wie Shopify, Webnode, SiteGround, Onepage oder Jotform. Die Auswahl des konkreten Dienstleisters erfolgt projektspezifisch im Rahmen des Angebots oder der Projektumsetzung. Das Hosting der jeweiligen Webseite oder des Online-Shops erfolgt ausschließlich über die technischen Infrastrukturen dieser Drittanbieter. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Auftragnehmer weder Betreiber, Hoster noch datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die zugrundeliegende Serverumgebung oder Plattform ist. Ebenso besteht keine Auftragsverarbeiterrolle im Sinne von Art. 28 DSGVO; der Auftragnehmer wird weder als Auftragsverarbeiter tätig noch unterliegt er den damit verbundenen Pflichten.

Der Auftragnehmer schuldet insbesondere nicht: – die technische Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Geschwindigkeit oder den Speicherplatz der Plattform,

– SSL-Zertifikate, E-Mail-Postfächer oder sonstige Serverfunktionen,

– regelmäßige Backups oder Wiederherstellungen,

– die rechtliche Konformität des Hostingbetriebs (insbesondere nach DSGVO, TTDSG, BSI-Richtlinien o. ä.),

– die Einhaltung der Lizenzbedingungen, Nutzungsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Datenschutzstandards der Drittplattform.

Der Kunde verpflichtet sich, sich über die jeweiligen Hostingbedingungen, Lizenzmodelle und Datenschutzregelungen der eingesetzten Drittplattform eigenständig zu informieren. Soweit der Kunde Leistungen dieser Anbieter selbstständig bucht, besteht das Vertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Plattformbetreiber. Erfolgt die Buchung durch den Auftragnehmer im Auftrag des Kunden, so handelt dieser ausdrücklich und ausschließlich als technischer Vermittler ohne eigene Hostingverantwortung. Die Auswahl der jeweils genutzten Drittplattformen kann sich im Zeitverlauf projektabhängig ändern. Der Auftragnehmer ist berechtigt, andere vergleichbare Drittanbieter nach eigenem Ermessen zu wählen, sofern diese in technischer Hinsicht zur Erfüllung der beauftragten Leistungen geeignet sind. Eine Vorabbenachrichtigung des Kunden ist hierfür nicht erforderlich. Ein Wechsel der Plattform begründet weder ein Rücktrittsrecht, noch einen Mangel, noch einen Anspruch auf Neuleistung oder Erstattung. Der Auftragnehmer übernimmt keine dauerhafte technische oder administrative Betreuung des Hostingkontos, keine Domainverwaltung und keine Verpflichtung zur Überwachung der Drittplattform. Etwaige Ausfälle, Wartungsarbeiten, Sicherheitslücken oder rechtliche Änderungen der Drittplattformen entziehen sich vollständig dem Einfluss- und Verantwortungsbereich des Auftragnehmers. Eine Haftung ist insoweit ausdrücklich ausgeschlossen. Hosting wird nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn dies ausdrücklich und in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche schriftliche Vereinbarung schuldet der Auftragnehmer keine Hostingdienstleistung im Sinne eines gesonderten, eigenverantwortlichen Betriebs oder Supports der Website-Infrastruktur. Soweit allgemeine Formulierungen in Projektbeschreibungen, Angebotsinhalten oder Werbematerialien – etwa Begriffe wie „wir hosten Ihre Seite“, „Ihr fertiger Shop auf Shopify“ oder vergleichbare Aussagen – im Widerspruch zu dieser Regelung stehen oder anders ausgelegt werden könnten, gilt ausschließlich die vorliegende Regelung als verbindlich. Eine abweichende Auslegung zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen. Derartige Aussagen sind rein beschreibender Natur und begründen keine eigenständige Hostingverpflichtung des Auftragnehmers.

2.6.2

Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Verfügbarkeit oder Performance des Hostings im Sinne eines eigenverantwortlichen technischen Betriebs. Die Hosting-Infrastruktur basiert ausschließlich auf Drittplattformen gemäß Ziffer 2.6.1. Maßgeblich für die Verfügbarkeit, Reaktionszeit, Geschwindigkeit und Stabilität der jeweiligen Systeme sind ausschließlich die technischen, vertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen der eingesetzten Plattformanbieter. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeit, insbesondere nicht für eine Verfügbarkeit von 99 % oder mehr im Jahresmittel. Die Verantwortung für die Betriebszeit (Uptime), Erreichbarkeit, Wartungsfenster, Sicherheitsstandards, Infrastrukturentscheidungen sowie Notfallkonzepte liegt ausschließlich beim jeweiligen Plattformbetreiber.

Störungen, Ausfälle oder Nichterreichbarkeiten der Systeme begründen weder einen Mangel der Leistung des Auftragnehmers noch einen Rücktritts-, Minderung-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden. Dies gilt insbesondere bei Ausfällen oder Einschränkungen infolge von:

– Wartungsarbeiten oder technischen Umstellungen auf Seiten des Plattformbetreibers,

– Kapazitätsengpässen oder Lastspitzen,

– DDOS-Angriffen, Cyberangriffen oder sonstigen externen Störungen,

– höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Naturkatastrophen, politische Unruhen),

– rechtlichen Anordnungen, Zugangsbeschränkungen oder Domainkonflikten,

– Handlungen oder Unterlassungen Dritter (z. B. Registrar, CDN-Anbieter, DNS-Provider).

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Auftragnehmer keinen Einfluss auf die vorgenannten Umstände hat und insoweit keine Verpflichtung zur Überwachung, Sicherstellung oder Wiederherstellung der Verfügbarkeit besteht. Auch eine Verpflichtung zur proaktiven Information über Störungen oder Statusmeldungen der Plattformbetreiber besteht nicht. Eine etwaige Verfügbarkeitsangabe innerhalb von Plattforminformationen, Werbematerialien oder Angebotsdokumenten bezieht sich ausschließlich auf die Aussagen des jeweiligen Plattformanbieters. Solche Angaben gelten als unverbindlich und begründen keine eigenständige Verpflichtung oder Haftung des Auftragnehmers. Eine Auslegung zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

2.6.3

Die regelmäßige Sicherung sämtlicher Inhalte, Daten und Systeme, die im Rahmen des Hostings über Drittplattformen (vgl. Ziffer 2.6.1) verwendet oder verarbeitet werden, obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Durchführung, Überwachung oder Dokumentation von Datensicherungen (Backups), Wiederherstellungen oder sonstigen Sicherungsmaßnahmen – weder regelmäßig noch anlassbezogen. Der Kunde ist verpflichtet, eigenverantwortlich und in angemessener Häufigkeit vollständige Sicherungskopien seiner Daten anzulegen und diese in einer vom Hostinganbieter unabhängigen Systemumgebung zu speichern. Ist der Kunde hierzu technisch oder organisatorisch nicht in der Lage, hat er auf eigene Verantwortung einen hierfür fachlich geeigneten Dritten mit der Sicherung zu beauftragen. Ein Unterlassen der Datensicherung durch den Kunden begründet weder eine Pflichtverletzung noch eine Haftung des Auftragnehmers. Für Datenverluste, Systemschäden, Wiederherstellungskosten, entgangene Umsätze, Folge- oder Begleitschäden infolge fehlender, unvollständiger oder fehlerhafter Datensicherungen haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch bei technischen Störungen, Plattformausfällen, Softwarefehlern, Bedienfehlern, Cyberangriffen, Updates, Drittzugriffen oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nachträgliche Datenwiederherstellungen durchzuführen oder Dritte damit zu beauftragen. Soweit Wiederherstellungen auf Wunsch des Kunden freiwillig oder aus Kulanz erfolgen, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung, ausschließlich auf Risiko des Kunden und gegen gesonderte Vergütung nach Zeitaufwand (180 €/h netto), zuzüglich eventuell anfallender Dritt- oder Lizenzkosten. Eine Erfolgsgarantie besteht nicht. Wiederherstellungsversuche entbinden den Kunden nicht von seiner originären Sicherungspflicht. Eine stillschweigende Pflicht zur Datensicherung oder zur Wiederherstellung wird weder durch vertragliche Nebenpflichten noch durch den Einsatz technischer Systeme, noch durch frühere Kulanzleistungen oder Hilfeleistungen des Auftragnehmers begründet. Auch mündliche oder informelle Aussagen Dritter (z. B. Projektbeteiligte, Supportkontakte, Vertriebsmitarbeiter) sind unbeachtlich. Maßgeblich ist ausschließlich die vorliegende Regelung.

2.6.4

Der zur Verfügung gestellte Speicherplatz im Rahmen des Hostings über Drittplattformen (vgl. Ziffer 2.6.1) darf vom Kunden ausschließlich für rechtlich zulässige Inhalte genutzt werden. Es ist insbesondere untersagt, Inhalte zu speichern, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, die:

– gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verstoßen,

– strafbare, ordnungswidrige oder extremistische Inhalte enthalten,

– beleidigend, herabwürdigend, diskriminierend oder menschenverachtend sind,

– jugendgefährdend, pornografisch oder gewaltverherrlichend/-verharmlosend sind,

– zu Straftaten aufrufen oder rechtswidrige Handlungen fördern,

– Rechte Dritter verletzen (z. B. Marken-, Urheber-, Persönlichkeitsrechte),

– Schadsoftware, Viren, Scripts, Exploits oder sonstige sicherheitsrelevante Elemente enthalten,

– gegen geltendes Datenschutz-, Wettbewerbs-, Telekommunikations- oder Verbraucherschutzrecht verstoßen.

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gespeicherten Inhalte aktiv zu prüfen, zu überwachen oder zu analysieren. Eine proaktive oder automatisierte Inhaltskontrolle findet nicht statt. Der Auftragnehmer wird jedoch tätig, wenn er selbst Kenntnis erlangt oder von Dritten auf potenziell unzulässige Inhalte hingewiesen wird.

Sobald dem Auftragnehmer ein Hinweis auf potenziell unzulässige Inhalte vorliegt, wird er eine kursorische Sichtprüfung vornehmen. Ergeben sich hierbei hinreichende Anhaltspunkte für einen möglichen Verstoß, kann der Auftragnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen vorläufige Maßnahmen treffen, insbesondere:

– Sperrung des betreffenden Inhalts,

– Einschränkung des Zugriffs auf betroffene Teile der Plattform,

– technische Deaktivierung einzelner Funktionen,

– befristete Sperrung des Kundenkontos.

Der Auftragnehmer wird den Kunden über die Maßnahme informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist (mindestens 48 Stunden) geben. Bleibt eine Stellungnahme aus oder bestätigt diese den Verdacht, ist der Auftragnehmer berechtigt, abschließende Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere:

– dauerhafte Löschung einzelner Inhalte,

– ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags,

– Anzeige bei Behörden oder zuständigen Stellen.

Der Auftragnehmer berücksichtigt bei seiner Entscheidung insbesondere:

– die Schwere und Art des Verstoßes,

– die potenziellen Auswirkungen auf Dritte oder die Plattform,

– das bisherige Verhalten und die Einsichtsfähigkeit des Kunden,

– Wiederholungsgefahr, Vorsatz oder Fahrlässigkeit,

– und die rechtliche Gesamtlage unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sowie der Verhältnismäßigkeit.

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für sämtliche von ihm bereitgestellten oder gespeicherten Inhalte – unabhängig davon, ob diese durch ihn selbst, durch Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder externe Dienstleister eingebunden wurden. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, behördlichen Maßnahmen, Bußgeldern oder Schäden vollumfänglich frei, soweit diese auf von ihm zu verantwortenden Inhalten beruhen. Die Regelung gilt vorrangig gegenüber allgemeinen Beschreibungen in Projektinhalten, Supportaussagen oder früheren Handhabungen. Eine abweichende Auslegung zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

2.6.5

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm überlassenen oder im Rahmen des Projekts generierten Zugangsdaten (z. B. Logins zu Plattformen, Systemen, Hostingkonten, Domainregistraren, E-Mail-Postfächern, Verwaltungsoberflächen, CMS-Zugänge, FTP-/SFTP-Zugänge, API-Schlüssel, Authentifizierungsdaten, Passwörter) vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und ausschließlich autorisierten Personen zugänglich zu machen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Daten vom Auftragnehmer, vom Plattformanbieter oder im Rahmen der Systemeinrichtung automatisch erstellt wurden. Der Kunde ist für die Verwaltung, Änderung, Aufbewahrung, Weitergabe und Nutzung dieser Zugangsdaten allein verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Mitarbeiter, Agenturen, Freelancer, Dienstleister) erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verdacht auf einen Missbrauch, Verlust, unberechtigten Zugriff oder eine sonstige Kompromittierung der Zugangsdaten unverzüglich geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen – insbesondere Passwortänderungen, Sperrungen und ggf. Mitteilungen an die zuständigen Plattformen. Der Auftragnehmer ist in solchen Fällen nur dann zu benachrichtigen, wenn eine konkrete technische Maßnahme des Auftragnehmers erforderlich ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verpflichtung zur Prüfung, Überwachung, Sicherung oder Wiederherstellung von Zugangsdaten – auch nicht im Rahmen etwaiger Dienst- oder Wartungsleistungen. Eine Speicherung durch den Auftragnehmer erfolgt ausschließlich im Rahmen der Projektabwicklung und nur für den erforderlichen Zeitraum. Nach Projektabschluss kann der Kunde die Löschung etwaig gespeicherter Zugangsdaten in Textform verlangen. Für sämtliche Schäden, Datenverluste, Systemausfälle, Funktionsstörungen, rechtliche Konsequenzen oder sonstige Nachteile infolge einer unsachgemäßen oder fahrlässigen Handhabung von Zugangsdaten durch den Kunden oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung Zugriff erhielten, haftet ausschließlich der Kunde. Dies gilt auch bei Angriffen durch Dritte (z. B. Hacking, Phishing, Credential Stuffing), soweit diese nicht nachweislich auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Auftragnehmers beruhen. Eine Haftung des Auftragnehmers für die Funktionsfähigkeit von Zugangssystemen Dritter, Authentifizierungsverfahren (z. B. 2FA) oder temporären Zugangstoken ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Zugriffsverweigerungen, Kontosperrungen oder Nutzungseinschränkungen, die auf technische Änderungen oder Sicherheitsrichtlinien der jeweiligen Plattformanbieter zurückgehen. Diese Regelung gilt vorrangig gegenüber etwaigen anderweitigen Aussagen in Projektbeschreibungen, Supportmitteilungen oder früherer Handhabung. Eine Auslegung zu Lasten des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

Teil 3 - Vertragslaufzeit & Kündigung

3.1

Verträge über Dienstleistungen aller Art – einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webdesign, Online-Shops, Werbetexte, Branding, Social-Media-Kampagnen, Wartung, Betreuung oder sonstige Leistungen – werden ausschließlich für die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder schriftlichen Individualvereinbarungen ausdrücklich festgelegte Laufzeit geschlossen. Diese Laufzeit ist verbindlich und beginnt mit dem Zustandekommen des Vertrags gemäß Abschnitt 2.1.3 der AGB. Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht in Textform und vor Vertragsschluss eine abweichende Kündigungsregelung individuell vereinbart wurde. Eine nachträgliche einseitige Aufhebung, Einschränkung oder Modifikation der Vertragslaufzeit durch den Kunden – sei es aus wirtschaftlichen, organisatorischen, geschmacklichen oder persönlichen Gründen – ist rechtlich ausgeschlossen. Wird ein Vertrag über ein Angebot abgeschlossen, das eine pauschale Gesamtdienstleistung zum Festpreis oder in Raten vergütet (z. B. Shop-Erstellung, Design-Paket, Komplettprojekt), gilt die Laufzeit als zweckgebunden auf die vollständige Durchführung dieser Leistung. In diesem Fall ist eine Kündigung bis zur vollständigen Leistungserbringung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde einzelne Bestandteile des Angebots nicht nutzt oder nicht anfordert. Bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen (z. B. Wartung, Betreuung, Hosting, Support) ist ausschließlich die im Vertrag oder Angebot genannte Mindestlaufzeit maßgeblich. Erfolgt innerhalb dieser Laufzeit keine fristgerechte außerordentliche Kündigung gemäß Abschnitt 3.2 oder kein fristgerechter Widerspruch nach Maßgabe der Angebotsbedingungen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweils zuvor vereinbarte Laufzeit. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Vertragsannahme durch den Kunden gemäß Abschnitt 2.1.3. Eine ordentliche Kündigung innerhalb der Laufzeit ist auch bei Betreuungsverträgen ausgeschlossen. Jegliche Form der ordentlichen Kündigung, die außerhalb der ausdrücklich zulässigen Fälle erfolgt, gilt als unberechtigt im Sinne von Abschnitt 3.7 und berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen Geltendmachung sämtlicher Vergütungsansprüche einschließlich Vertragsstrafe.

3.2

Eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden ist ausschließlich aus wichtigem Grund im Sinne von § 314 BGB zulässig. Ein solcher Grund liegt nur dann vor, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung beiderseitiger Interessen die Fortsetzung des Vertrages objektiv unzumutbar ist. Die Unzumutbarkeit ist vom Kunden im Streitfall vollumfänglich zu beweisen.

Ein wichtiger Grund liegt ausschließlich dann vor, wenn Athena Digital:

in grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Weise gegen eine wesentliche Hauptpflicht aus dem Vertrag verstößt,

und dieser Verstoß trotz schriftlicher, detaillierter Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von mindestens 30 Kalendertagen behoben wurde,

und dem Kunden objektiv ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann.

Als wichtige Gründe gelten ausdrücklich nicht:

subjektive Unzufriedenheit mit Design, Texten, Inhalten oder anderen Ergebnissen,

abweichende persönliche Geschmacksvorstellungen oder interne Umstrukturierungen beim Kunden,

Verzögerungen, die auf ausbleibende Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt, technische oder rechtliche Rahmenbedingungen oder auf Drittanbieter zurückzuführen sind,

Kündigungs- oder Zahlungswünsche von Dritten, die am Projekt beteiligt oder betroffen sind (z. B. Kunden des Kunden, Investoren, Agenturpartner etc.),

finanzielle Engpässe, Prioritätsänderungen oder Strategieanpassungen auf Seiten des Kunden,

die Entscheidung des Kunden, das Projekt zu stoppen, einzufrieren oder dauerhaft zu unterbrechen,

Konflikte mit verwendeten Drittplattformen oder Tools (z. B. Shopify, Jotform, Webnode etc.), auf die Athena Digital keinen Einfluss hat.

Während der Frist zur Mängelbeseitigung (§ 2.5.7) ist eine außerordentliche Kündigung durch den Kunden vollständig ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Mängelbeseitigung erforderlichen Informationen, Freigaben, Zugangsdaten oder Mitwirkungen unverzüglich bereitzustellen. Kann der Auftragnehmer den behaupteten Mangel aus objektiv nachvollziehbaren Gründen (z. B. technische Komplexität, Drittabhängigkeiten, erforderliche Mitwirkung des Kunden, höhere Gewalt) nicht innerhalb von 30 Tagen vollständig beheben, verlängert sich die Nachbesserungsfrist angemessen, mindestens jedoch um weitere 30 Kalendertage. Während dieser erweiterten Frist ist eine außerordentliche Kündigung weiterhin ausgeschlossen. Wird der behauptete Mangel innerhalb der ursprünglichen oder verlängerten Frist durch Athena Digital vollständig oder funktional beseitigt – auch durch zumutbare Workarounds –, entfällt das Kündigungsrecht vollständig. Dies gilt selbst dann, wenn der Kunde mit der ursprünglichen Umsetzung unzufrieden war oder andere Erwartungen hatte. Jede außerordentliche Kündigung, die außerhalb der in dieser Klausel geregelten Voraussetzungen ausgesprochen wird, gilt als unberechtigt im Sinne von Abschnitt 3.7 und berechtigt Athena Digital zur sofortigen Geltendmachung sämtlicher Vergütungsansprüche einschließlich Vertragsstrafe und Schadenersatz.

3.3

Subjektive Unzufriedenheit des Kunden mit der Leistung des Auftragnehmers – unabhängig von Art, Umfang oder Darstellung – begründet in keinem Fall ein Kündigungs-, Rücktritts- oder Minderungsrecht. Maßgeblich für die Bewertung der Leistung ist allein die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Spezifikationen und Inhalte, nicht die persönliche Meinung, Erwartung oder ästhetische Vorstellung des Kunden. Insbesondere gelten folgende Umstände nicht als Kündigungsgrund und begründen keinerlei Rückforderungs- oder Minderungsansprüche:

abweichende Auffassung des Kunden über den grafischen Stil, das Layout oder die textliche Tonalität,

Unzufriedenheit mit der Wirkung, Performance oder Zielerreichung von Werbemaßnahmen,

Änderungen im Geschäftsmodell, in den unternehmerischen Zielen oder in der strategischen Ausrichtung des Kunden,

die Entscheidung des Kunden, einzelne Leistungen oder Bestandteile nicht zu nutzen,

externe Rückmeldungen Dritter (z. B. Mitarbeiter, Berater, Geschäftspartner) zur Qualität oder Wirkung der gelieferten Leistungen,

Vergleich mit Leistungen anderer Anbieter, Wettbewerber oder interner Projekte,

persönliche Empfindungen zu Farben, Formulierungen, Wortwahl oder Wirkung von Inhalten.

Ein Anspruch des Kunden darauf, dass Leistungen des Auftragnehmers seinem individuellen Geschmack, spontanen Vorlieben oder situativen Anforderungen entsprechen, besteht ausdrücklich nicht. Bereits erbrachte Leistungen können nicht widerrufen, rückabgewickelt oder „zurückgegeben“ werden, auch dann nicht, wenn der Kunde diese nicht nutzt, nicht veröffentlicht oder vollständig ablehnt. Die Zahlungsverpflichtung bleibt unabhängig vom Nutzungsgrad in vollem Umfang bestehen. Die Beurteilung eines etwaigen Mangels hat ausschließlich auf objektiver Basis nach den im Vertrag dokumentierten Anforderungen zu erfolgen. Der Nachweis eines Mangels obliegt dem Kunden und muss technisch oder funktional konkretisiert werden. Allgemeine Unzufriedenheit oder pauschale Ablehnung ersetzen weder eine Mängelrüge nach Abschnitt 2.5.7 noch begründen sie ein Kündigungsrecht.

3.4

Alle in Angeboten, Verträgen, Projektplänen oder mündlichen Absprachen genannten Fertigstellungsdaten, Zeitrahmen oder Meilensteine gelten ausschließlich als unverbindliche Planungsgrößen. Sie dienen lediglich der Orientierung und begründen keinerlei vertragliche Verpflichtung oder rechtswirksames Leistungsversprechen des Auftragnehmers. Ein Rücktritt, eine Kündigung, Minderung oder die Geltendmachung von Schadensersatz durch den Kunden aufgrund von Verzögerungen – gleich aus welchem Grund – ist vollständig ausgeschlossen, sofern nicht ausnahmsweise ein verbindlicher Fertigstellungstermin in Textform ausdrücklich als „verbindlich“ bezeichnet und vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde. Eine konkludente, stillschweigende oder mündliche Vereinbarung genügt hierfür ausdrücklich nicht.

Selbst im Fall eines verbindlich vereinbarten Termins gilt:

Verzögerungen infolge technischer Umstände, ausbleibender Zuarbeit des Kunden, Drittabhängigkeiten, höherer Gewalt, krankheitsbedingter Ausfälle oder unvorhersehbarer rechtlicher Rahmenbedingungen berechtigen den Auftragnehmer zur angemessenen Fristverlängerung. Diese Verlängerung tritt automatisch ein und bedarf keiner separaten Vereinbarung oder Ankündigung.

Maßgeblich für die Vertragserfüllung ist nicht der Kalendertag der Leistungserbringung, sondern ausschließlich der objektive Nachweis, dass die vereinbarte Leistung entsprechend der vertraglichen Spezifikation erbracht wurde. Persönliche Dringlichkeiten, interne Deadlines des Kunden oder subjektive Zeitvorstellungen haben keinerlei rechtliche Relevanz. Auch im Fall längerer Verzögerungen bleibt die Verpflichtung des Kunden zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars in vollem Umfang bestehen. Teilleistungen gelten als eigenständig vergütungspflichtig gemäß Abschnitt 3.6.

3.5

Leistungen, die im Angebot, der Projektbeschreibung oder in Werbematerialien mit einem „*“ (Sternchen) gekennzeichnet sind – wie z. B. Logos, Visitenkarten, kleinere Kampagnen, zusätzliche Text- oder Designinhalte – stellen ausschließlich freiwillige und unverbindliche Zusatzangebote des Auftragnehmers dar. Sie gelten nicht als vertraglich geschuldet, auch wenn sie im Angebotsdokument genannt oder beschrieben sind.

Der Sternchen-Hinweis („*“) kennzeichnet ausdrücklich Leistungen, die ohne gesonderte Vergütung und nach freiem Ermessen des Auftragnehmers erbracht werden. Diese gelten weder als Hauptleistung noch als Bestandteil des vereinbarten Preises oder der Leistungsbeschreibung gemäß Abschnitt 1.1.1.

Ein Ausbleiben, eine verspätete Erbringung, eine gestalterische Abweichung oder die vollständige Nicht-Erbringung dieser Zusatzleistungen begründet keinerlei Rechtsanspruch des Kunden – insbesondere nicht auf:

Rücktritt oder Kündigung vom Vertrag,

Minderung des vereinbarten Entgelts,

Ersatzleistung, Nachbesserung oder Wiederholung,

Schadensersatz oder anderweitige Kompensation.

Sofern solche Leistungen freiwillig erbracht werden, erfolgt dies einmalig, ohne zukünftige Wiederholungs- oder Fortführungspflicht. Ein Anspruch für Folgeprojekte besteht nicht.

3.6

Teilleistungen sind sämtliche Leistungen, die im Rahmen des beauftragten Gesamtprojekts in sich abgeschlossen oder technisch sowie gestalterisch verwertbar sind – unabhängig davon, ob der Kunde diese als „final“ einstuft, unmittelbar nutzt oder das Gesamtprojekt vollständig abgeschlossen wurde.

Als Teilleistungen gelten insbesondere (aber nicht abschließend):

– Konzeptionen, Entwürfe, Texte, Layouts, Programmierungen, Shop-Strukturen, Schnittstellenkonfigurationen, strategische Empfehlungen, Kampagnenentwürfe, technische Umsetzungen, Vorlagen oder grafische Arbeiten. Teilleistungen gelten mit Übergabe an den Kunden oder dessen Zugriffsmöglichkeit (z. B. per Link, Upload, E-Mail oder Projektplattform) als vollständig erbracht. Eine Abnahme durch den Kunden ist nicht Voraussetzung für die Vergütungspflicht.

3.6.1

Unabhängigkeit vom Gesamtprojekt:

Jede Teilleistung ist für sich vergütungspflichtig, auch wenn das Gesamtprojekt nicht abgeschlossen wird – gleich aus welchem Grund.

Abbruch durch den Kunden:

Bricht der Kunde das Projekt ab, verhindert durch Untätigkeit, Nicht-Mitwirkung oder Verzögerung die Fertigstellung oder erklärt den Vertrag einseitig für beendet, ist der Auftragnehmer berechtigt,

– alle bis dahin erbrachten Teilleistungen zum jeweiligen Einzelwert abzurechnen

– mindestens jedoch 60 % des ursprünglich vereinbarten Gesamtbetrags als pauschale Mindestvergütung geltend zu machen, sofern der Einzelwert nicht höher liegt.

Externe oder nicht beeinflussbare Ursachen:

Wird das Projekt durch externe Umstände oder durch Gründe aus der Risikosphäre des Kunden (z. B. Strategieänderung, Finanzierung, Prioritätenverschiebung, Unternehmensstruktur) nicht weitergeführt, gilt Absatz 2 entsprechend.

Verwertung durch den Kunden:

Nutzt der Kunde eine Teilleistung ganz oder teilweise – z. B. durch Veröffentlichung, Weitergabe, Präsentation oder Integration in eigene Systeme –, ist in jedem Fall der volle Gesamtbetrag des Auftrags fällig.

3.6.2

Eine Verweigerung der Abnahme oder Nutzung einzelner Teilleistungen durch den Kunden entbindet diesen nicht von seiner Zahlungspflicht. Das gilt auch dann, wenn der Kunde behauptet, die Leistung sei „nicht brauchbar“ oder „noch nicht fertig“. Maßgeblich ist ausschließlich, ob die Teilleistung gemäß Leistungsbeschreibung geliefert wurde.

3.6.3

Teilleistungen sind rechtlich eigenständige Werkabschnitte. Eine Rückabwicklung, Zurückgabe oder Anfechtung einzelner Bestandteile ist ausgeschlossen. Auch bei Kündigung, Vertragsbeendigung oder Streit über den Gesamtumfang bleibt die Vergütungspflicht für Teilleistungen in vollem Umfang bestehen.

3.7 – Zahlungsverzug, Ratenmodell, Abbuchung, Forderungsdurchsetzung & Vertragsstrafe

3.7.1

Der Vertragsabschluss erfolgt verbindlich über die Plattform SalesPower. Der Kunde bestätigt dort aktiv die Annahme des Angebots sowie die Geltung dieser AGB. Ein nachträglicher Widerruf, eine Aufhebung oder Anfechtung sind ausgeschlossen. Die Zahlung erfolgt – je nach Angebot – als Einmalbetrag oder im Rahmen eines technisch vorgegebenen Ratenmodells von bis zu 24 Monaten. Maßgeblich ist ausschließlich der Gesamtbetrag, nicht die Anzahl oder Höhe einzelner Raten. Die Zahlungspflicht entsteht vollständig mit Vertragsschluss, unabhängig vom Ratenrhythmus oder der technischen Abwicklung. Die Abbuchung erfolgt automatisiert über die von SalesPower bereitgestellten Zahlungswege (z. B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, PayPal, Klarna o. ä.). Der Kunde ist verpflichtet, für eine jederzeit gültige Zahlungsmethode mit ausreichender Deckung zu sorgen. Rücklastschriften, Abbuchungsprobleme oder Zahlungsabbrüche fallen ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden.

3.7.2

Sämtliche Raten oder Zahlungen gelten zum jeweiligen Abbuchungszeitpunkt als fällig im Sinne des BGB. Gerät der Kunde mit einer Rate mehr als 7 Kalendertage in Rückstand, entsteht automatisch Zahlungsverzug – unabhängig davon, ob eine Mahnung erfolgt.

Mit Eintritt des Verzugs ist Athena Digital berechtigt:

Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten über Basiszins p. a. zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB),

eine pauschale Mahnkostenentschädigung von 40 € geltend zu machen (§ 288 Abs. 5 BGB),

alle laufenden Leistungen, Lieferungen, Betreuungs- oder Supportverpflichtungen mit sofortiger Wirkung zu pausieren,

Herausgabe weiterer (Teil-)Leistungen zu verweigern,

den Gesamtbetrag der restlichen Raten auf einmal fällig zu stellen (Gesamtfälligstellung).

3.7.3

Verträge über laufende Leistungen (z. B. Betreuungspakete, Hosting, Wartung) sind 12 Monate fest vereinbart und können nicht vorzeitig gekündigt oder storniert werden. Auch bei Zahlungsverzug oder subjektiver Unzufriedenheit bleibt die Zahlungspflicht bis zum Laufzeitende bestehen. Ein Ausbleiben der Nutzung durch den Kunden berührt die Zahlungspflicht nicht.

3.7.4

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bestehende oder zukünftige Forderungen gegen den Kunden jederzeit – auch vor Eintritt eines Zahlungsverzugs – ganz oder teilweise an Dritte (z. B. Inkassounternehmen, Rechtsanwälte, Factoring- oder Zahlungsdienstleister) abzutreten oder zu verkaufen. Eine Zustimmung oder Mitteilung an den Kunden ist nicht erforderlich. Einwendungen oder Zurückbehaltungsrechte gegenüber dem neuen Forderungsinhaber sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Forderung bleibt hiervon unberührt. Sobald der Kunde mit einer Zahlung – gleich welcher Art – ganz oder teilweise in Verzug gerät, ist Athena Digital berechtigt, diese Forderung sofort und ohne vorherige Ankündigung an ein Inkassounternehmen, eine Rechtsanwaltskanzlei oder einen Factoring-Dienstleister ihrer Wahl abzutreten oder zu verkaufen. Die Auswahl des jeweiligen Dienstleisters erfolgt ausschließlich nach Ermessen von Athena Digital. Eine Mitteilung an den Kunden ist nicht erforderlich; eine Zustimmung des Kunden ist ausdrücklich nicht nötig. Mit Abtretung oder Verkauf gehen sämtliche Hauptforderungen, Ratenansprüche, Verzugszinsen, Mahnpauschalen, Nebenkosten sowie die Vertragsstrafe gemäß 3.7.5 vollständig auf den neuen Gläubiger über. Der Kunde ist in diesem Fall zur direkten Zahlung an den neuen Forderungsinhaber verpflichtet. Athena Digital übernimmt keinerlei Verantwortung für das weitere Vorgehen des neuen Gläubigers (z. B. Mahnstufen, Bonitätsauskunft, gerichtliches Mahnverfahren, Schufa-Eintrag oder Zwangsvollstreckung). Die Übertragung erfolgt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, ein Rücktritts-, Einwendungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden gegenüber Athena Digital besteht nach Abtretung nicht mehr.

3.7.5

Verweigert der Kunde die geschuldete Zahlung endgültig, zieht Lastschriften bewusst zurück, sabotiert die Abbuchung oder stellt mutwillig Ratenzahlungen ein, ist Athena Digital berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttoauftragswerts geltend zu machen – zusätzlich zur Hauptforderung.

Diese Vertragsstrafe fällt auch dann an, wenn der Kunde:

die technische Abbuchung verhindert (z. B. Kartensperre, Rücklastschrift, PayPal-Widerruf),

sich auf nicht anerkannte Einreden oder angebliche Mängel beruft,

durch Untätigkeit, bewusste Verzögerung oder Täuschung versucht, die Zahlungspflicht zu umgehen.

Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt unberührt.

3.7.6

Mit der Abtretung oder dem Verkauf offener Forderungen an ein Inkasso-, Factoring- oder Zahlungsdienstleistungsunternehmen übernimmt Athena Digital keinerlei Verantwortung für Gebühren, Provisionen, Bearbeitungskosten, Zinsforderungen oder sonstige Aufwände, die durch das beauftragte Drittunternehmen zusätzlich erhoben werden. Diese externen Kosten sind nicht Bestandteil des ursprünglichen Vertragsverhältnisses zwischen Athena Digital und dem Kunden und begründen weder einen Zahlungsanspruch gegenüber Athena Digital noch ein Recht auf Rücktritt, Anfechtung oder Schadensersatz. Athena Digital haftet insbesondere nicht für Preisgestaltungen, Mahnabläufe, Inkassoverfahren oder Gebührenstrukturen solcher Drittanbieter. Der Kunde hat sich bei Einwendungen direkt an den neuen Forderungsinhaber zu wenden. Die Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Forderung gegenüber dem Kunden bleibt hiervon unberührt.

3.8

Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Forderungen von Athena Digital aufzurechnen, Zahlungen zurückzuhalten oder ein Leistungsverweigerungsrecht auszuüben. Dies gilt insbesondere für:

angebliche Minderleistungen, behauptete Mängel, subjektive Unzufriedenheit mit Teilleistungen, laufende Änderungswünsche, ausstehende Nebenleistungen oder freiwillige Zusatzleistungen (z. B. *-Positionen wie Visitenkarten, Logo etc.), verspätete Leistungen Dritter (z. B. Hostinganbieter, Werbeplattformen, Druckereien etc.), etwaige Gegenforderungen aus demselben oder anderen Vertragsverhältnissen. Eine Ausnahme vom Aufrechnungsverbot besteht ausschließlich bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht, das nur auf demselben Vertragsverhältnis beruhen darf und zusätzlich eine objektive, schwerwiegende Pflichtverletzung von Athena Digital voraussetzt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen angeblicher Unzufriedenheit, Designgeschmack, Kommunikationsstil oder interner Strategieänderung des Kunden ist ausgeschlossen. Insbesondere bei Ratenzahlungsmodellen bleibt die vollständige Zahlungspflicht bestehen, unabhängig davon, ob der Kunde einzelne Leistungen bereits nutzt, aktiv einfordert oder subjektiv als abgeschlossen ansieht. Eine einseitige Zahlungspause oder Kürzung ist unzulässig und gilt als Vertragsverstoß im Sinne von 3.7.5, der zur Geltendmachung einer Vertragsstrafe berechtigt.

3.9

Sobald der Kunde mit einer fälligen Zahlung, Rate oder Teilzahlung mehr als 7 Kalendertage in Rückstand gerät oder eine Zahlung vorsätzlich verzögert, sabotiert, rückbucht oder dauerhaft verweigert, ist Athena Digital berechtigt, folgende Maßnahmen sofort und ohne weitere Fristsetzung zu ergreifen:

Gesamtfälligstellung aller noch offenen Beträge, unabhängig vom ursprünglich vereinbarten Zahlungsplan oder etwaiger Ratenmodelle;

Einleitung eines Inkasso-, Mahn- oder gerichtlichen Verfahrens ohne weitere Ankündigung;

Abtretung oder Verkauf der Forderung an ein Inkasso- oder Factoring-Unternehmen nach Wahl von Athena Digital – einschließlich aller Nebenforderungen, Zinsen, Mahnpauschalen, Gebühren und Vertragsstrafen gemäß 3.7.5;

Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Bruttoauftragswerts bei endgültiger Verweigerung oder Rückbuchung (siehe 3.7.5);

Sofortige Einstellung sämtlicher Leistungen (z. B. Betreuung, Zugriff, Veröffentlichungen, Support, Auslieferung), auch wenn sich das Projekt noch in Umsetzung befindet;

Zurückbehalt des Ergebnisses oder fertiger Leistungen, auch bei Teilerfüllung, bis zum vollständigen Zahlungsausgleich. Ein etwaiger Einwand, dass Leistungen (noch) nicht vollständig erbracht wurden oder subjektiv nicht den Erwartungen entsprechen, berechtigt nicht zur Zahlungsverweigerung und stellt keinen Zurückbehaltungsgrund dar (siehe 3.3, 3.6, 3.8). Mit Beginn des Zahlungsverzugs verliert der Kunde jegliches Recht auf Ratenzahlung, Teilleistungsansprüche oder vertragliche Milde. Athena Digital ist nicht verpflichtet, Mahnungen zu wiederholen, Fristen zu verlängern oder individuelle Zahlungsaufschübe zu gewähren. Ein Zurücktreten vom Vertrag durch den Kunden ist ab Eintritt des Verzuges ausgeschlossen.

3.10

Athena Digital ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag – einschließlich aller laufenden oder künftigen Zahlungsansprüche, Betreuungspflichten, Wartungsverträge, Hostingregelungen oder sonstigen Leistungsverpflichtungen – im Wege der Gesamtrechtsnachfolge oder Einzelrechtsnachfolge auf ein anderes Unternehmen, eine juristische oder natürliche Person zu übertragen. Dies gilt insbesondere bei Umfirmierung, Verschmelzung, Spaltung, Unternehmenskauf, Gesellschafterwechsel oder Standortverlagerung – auch ins Ausland. Ein solcher Übergang stellt weder einen wichtigen Grund zur Kündigung noch zur Vertragsanpassung dar. Der Kunde ist nicht berechtigt, aus einem solchen Inhaber- oder Strukturwechsel Rechte, Einreden oder Rücktrittsgründe herzuleiten – auch dann nicht, wenn sich die Firma, das zuständige Handelsregister, der Ansprechpartner, die Kontoverbindung oder der Gerichtsstand ändert. Athena Digital wird den Kunden über einen vollzogenen Übergang formlos informieren. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf: – das Recht zur Kündigung oder Anpassung gemäß § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage), – die Einrede der Unsicherheit gemäß § 321 BGB, – sowie jegliche Zurückhaltung oder Aufrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der Nachfolge oder Standortverlagerung. Der Vertrag bleibt in allen Punkten mit identischem Inhalt fortbestehen. Änderungen im operativen Ablauf, in Ansprechpartnern oder in der Unternehmensstruktur lassen die Wirksamkeit und Fortgeltung der vertraglichen Pflichten unberührt.

Teil 4. Erstellung und Gestaltung von Content

4.1.1

Gegenstand der Leistung im Rahmen dieses Abschnitts ist die Gestaltung von Printprodukten aller Art, insbesondere Werbematerialien, Plakate, Flyer, Visitenkarten, Banner, Postgrafiken, Roll-Ups, Textildesigns, Schaufenster- oder KFZ-Beklebungen sowie vergleichbare grafische Entwürfe. Auch die Gestaltung von Logos, Claims, Icons, Illustrationen oder sonstigen Gestaltungselementen fällt unter diesen Abschnitt, sofern sie nicht ausdrücklich einer anderen vertraglichen Regelung (z. B. Webdesign oder Shopdesign) zugeordnet sind. Die Erstellung solcher Printprodukte erfolgt ausschließlich im Rahmen eines Werkvertrags im Sinne der §§ 631 ff. BGB. Ein Erfolg im Sinne der rechtlichen Verwertbarkeit, der rechtlichen Eignung für bestimmte Plattformen, Werbeumfelder, Druckverfahren, Schutzrechtslage oder markenrechtlichen Positionierung wird vom Auftragnehmer ausdrücklich nicht geschuldet. Die konkreten Gestaltungsvorgaben ergeben sich ausschließlich aus dem jeweils bestätigten Angebot sowie ggf. nachfolgend einvernehmlich in Textform festgelegten Briefings oder Rebriefings. Darüber hinausgehende Anforderungen oder nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und lösen eigenständige Zusatzvergütung aus. Einseitige Wünsche, Kommentare oder Hinweise des Kunden, insbesondere im Rahmen von Feedback oder Kommentarfunktionen, begründen weder eine Änderung des geschuldeten Leistungsumfangs noch eine Pflicht zur Berücksichtigung durch den Auftragnehmer.

4.1.2

Ein Vertrag über die Gestaltung von Printprodukten kommt ausschließlich durch die Annahme eines schriftlichen Angebots des Auftragnehmers durch den Kunden zustande. Mündliche, telefonische oder informelle Absprachen, insbesondere über Messenger oder soziale Netzwerke, begründen weder eine vertragliche Verpflichtung noch eine rechtlich relevante Leistungspflicht. Grundlage für die Erstellung eines Angebots ist eine möglichst konkrete Beschreibung der gewünschten Leistung durch den Kunden. Auf Basis dieser Beschreibung erstellt der Auftragnehmer ein strukturiertes Angebot. Erst durch ausdrückliche Annahme dieses Angebots durch den Kunden in Textform (z. B. per E-Mail oder über ein digitales Bestätigungssystem) kommt der Vertrag zustande. Das Zusenden einer Anfrage, Skizze, Idee oder eines unverbindlichen Briefings stellt noch keinen Vertragsabschluss dar. Nach Vertragsschluss wird – sofern erforderlich – ein Briefing- oder Rebriefingprozess durchgeführt. Änderungen, Wünsche oder Ergänzungen des Kunden werden nur dann verbindlicher Bestandteil des Projekts, wenn sie: eindeutig formuliert, dem ursprünglichen Leistungsumfang zuordenbar, in Textform übermittelt und vom Auftragnehmer in Textform bestätigt wurden. Änderungen, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen oder einen konzeptionellen, visuellen oder produktionstechnischen Mehraufwand darstellen, gelten als neue Beauftragung und werden gesondert vergütet. Ein Anspruch auf Umsetzung solcher Änderungen ohne neue Vergütungsvereinbarung besteht nicht.

4.1.3

Der Auftragnehmer berücksichtigt Änderungswünsche des Kunden ausschließlich im Rahmen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs und nur, sofern diese eindeutig, nachvollziehbar und in Textform übermittelt wurden. Eine Verpflichtung zur Umsetzung besteht nur dann, wenn die Änderungswünsche rechtzeitig, vollständig und konkret formuliert sowie technisch und gestalterisch im Rahmen der vereinbarten Leistung umsetzbar sind. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dem Kunden während der Projektumsetzung eine Vorschauversion (Entwurf oder Zwischenstand) zur Prüfung und Freigabe zu übermitteln. Der Kunde ist verpflichtet, diese Vorschau unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, zu prüfen und entweder freizugeben oder etwaige Änderungswünsche in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine Reaktion innerhalb dieser Frist, gilt die Vorschau als stillschweigend freigegeben. Nach erfolgter Freigabe (ausdrücklich oder stillschweigend) ist der Auftragnehmer berechtigt, die finale Druckdatei oder finale Ausgabedatei zu erstellen. Spätere Änderungswünsche gelten als neue Beauftragung und werden nur gegen gesonderte Vergütung umgesetzt. Reklamationen, Änderungswünsche oder Ablehnungen, die sich auf den persönlichen Geschmack, das subjektive Stilgefühl oder die individuelle Erwartungshaltung des Kunden stützen, begründen keinen Mangel, keine Nachbesserungspflicht und kein Recht auf Vertragsrücktritt oder Minderung. Maßgeblich ist allein, ob die erbrachte Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang objektiv entspricht.

4.1.4

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst der Vertrag zwei Korrekturschleifen im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs. Die Korrekturen müssen eindeutig, vollständig und in Textform übermittelt werden. Jede Korrekturschleife bezieht sich ausschließlich auf den zuletzt vorgelegten Stand der Gestaltung. Rückgriffe auf frühere Entwürfe oder alternative Designansätze außerhalb der laufenden Version sind ausgeschlossen. Reklamationen oder Änderungswünsche, die nicht auf objektive Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang gestützt sind, sondern sich auf persönliche Vorlieben, subjektive Geschmacksempfindungen oder externe Rückmeldungen (z. B. aus dem Umfeld des Kunden) beziehen, begründen keinen Anspruch auf zusätzliche Korrekturen oder Nachbesserung. Darüber hinausgehende Änderungswünsche sind nur dann umzusetzen, wenn sie vorab ausdrücklich als neue Beauftragung vereinbart und separat vergütet wurden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, zusätzliche Korrekturen vorzunehmen, wenn diese nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt gedeckt sind oder die vereinbarte Anzahl an Korrekturen überschreiten. Die Verantwortung für die abschließende Prüfung der Druckdatei liegt beim Kunden. Mit Freigabe (ausdrücklich oder stillschweigend nach Ablauf der Prüfungsfrist gemäß 4.1.3) bestätigt der Kunde, dass alle inhaltlichen, technischen und gestalterischen Elemente seinen Anforderungen entsprechen. Eine Haftung für nach der Freigabe erkannte Fehler ist ausgeschlossen, es sei denn, der Fehler wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht. Für weitergehende Änderungswünsche außerhalb der vertraglich vereinbarten Korrekturschleifen gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt 1.2.6 dieser AGB entsprechend. Insbesondere sind nachträgliche Änderungswünsche nur bei vollständiger, eindeutiger Zuarbeit in Textform verbindlich und gelten im Zweifel als gesonderte Beauftragung.

4.1.5

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Umsetzung des vereinbarten Printprodukts erforderlichen Inhalte, Daten und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logos, Farb- oder Formatvorgaben, Maße, grafische Vorgaben oder sonstige Inhalte) vollständig, eindeutig und in technisch verwertbarer Form bereitzustellen. Dies hat spätestens 5 Werktage nach Vertragsschluss zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die vom Kunden gelieferten Inhalte auf technische, rechtliche oder gestalterische Richtigkeit oder Vollständigkeit zu prüfen. Eine inhaltliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Prüfung der Materialien findet nicht statt. Der Kunde ist allein verantwortlich für die rechtliche Zulässigkeit, die Originalität, die Rechteeinräumung sowie die Freiheit von Schutzrechten Dritter. Kommt der Kunde seiner Zuarbeitspflicht nicht oder nicht vollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt: – die Leistung bis zur vollständigen Zuarbeit auszusetzen, – dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen, – oder das Projekt einseitig auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Informationen weiterzuführen. In diesem Fall übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für stilistische, inhaltliche oder technische Abweichungen vom Wunsch des Kunden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für Verzögerungen, Zusatzaufwände oder gestalterische Abweichungen infolge unzureichender Zuarbeit. Ein Anspruch auf Nachbesserung, Rücktritt oder Minderung ist ausgeschlossen. Etwaiger Mehraufwand aufgrund unklarer, verspäteter oder technisch ungeeigneter Zuarbeit wird vom Auftragnehmer zusätzlich abgerechnet. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand und beträgt mindestens 180 €/Stunde netto, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Die ergänzenden Regelungen zur Mitwirkungspflicht gemäß Abschnitt 1.2.1 dieser AGB gelten entsprechend.

4.1.6

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht zwingend erforderlich, schuldet der Auftragnehmer ausschließlich die Übergabe eines druckfähigen Endformats in einem gängigen, nicht weiter bearbeitbaren Dateiformat (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe offener Dateien, Quelldateien, Projektdateien (z. B. .ai, .indd, .psd, .fig) oder sonstiger editierbarer Rohdaten. Offene Dateien sind Bestandteil des internen Know-hows und der geistigen Leistung des Auftragnehmers und werden grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt. Eine Herausgabe offener Dateien erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung gegen zusätzliche Vergütung, wobei die Höhe vom jeweiligen Aufwand, dem Umfang der Dateien und der strategischen Relevanz der Projektstruktur abhängt. Die zur Verfügung gestellten Dateien gelten mit Übergabe an den Kunden als vollständig erbracht. Eine Pflicht zur Sicherung, Archivierung oder langfristigen Bereithaltung der Daten durch den Auftragnehmer besteht nicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die bereitgestellten Daten zu prüfen und zu archivieren. Die ergänzenden Regelungen zu Nutzungsrechten, Verwertungsgrenzen und Leistungspflichten gemäß Abschnitt 1.2.2 dieser AGB gelten entsprechend.

4.2 Abwicklung von Printaufträgen

4.2.1

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden optional die Abwicklung von Aufträgen zur Produktion von Printprodukten (z. B. Flyer, Plakate, Broschüren, Banner, Textilien, Kataloge, Verpackungen, Schilder) an. Die Abwicklung kann je nach Vereinbarung als Direktgeschäft oder Vermittlungsgeschäft erfolgen. Die konkrete Ausgestaltung der Druckabwicklung (Direktgeschäft oder Vermittlungsgeschäft) ergibt sich aus dem bestätigten Angebot oder einer ausdrücklich in Textform vereinbarten Regelung. Ohne ausdrückliche Festlegung in Textform gilt ausschließlich das Modell des Vermittlungsgeschäfts. In beiden Fällen handelt es sich um eine eigenständige Leistungserweiterung, deren Umfang, Verantwortlichkeit und Abrechnung ausschließlich durch diese AGB geregelt wird. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, übernimmt der Auftragnehmer insbesondere: – die Koordination mit einem geeigneten Druckdienstleister, – die Erstellung oder Weiterleitung der Druckdaten, – sowie die Kommunikation hinsichtlich technischer Vorgaben, Mengen, Formate, Fristen und Druckfreigaben. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass der Auftragnehmer kein eigenes Druckunternehmen ist und die eigentliche Herstellung der Printprodukte durch Dritte erfolgt.

4.2.2

Wird im Rahmen der Printproduktion ausdrücklich ein Direktgeschäft vereinbart, erfolgt die Beauftragung des Druckdienstleisters durch den Auftragnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Kunden. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine direkte vertragliche Beziehung. Der Auftragnehmer organisiert die gesamte Abwicklung des Druckauftrags – einschließlich Kommunikation, Abstimmung, Dateivorbereitung, Druckfreigabe und Lieferung – auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten und Spezifikationen. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Druckdaten sowie produktionstechnisch relevante Informationen vollständig, eindeutig und fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Die Abnahme der gedruckten Produkte erfolgt gegenüber dem Auftragnehmer. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschädigungen oder Abweichungen zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Werktagen in Textform anzuzeigen. Erfolgt keine fristgerechte Anzeige, gelten die Printprodukte als vertragsgemäß abgenommen. Die Haftung des Auftragnehmers für Fehler, Mängel oder Abweichungen im gedruckten Ergebnis ist ausgeschlossen, soweit diese auf vom Kunden übermittelte oder freigegebene Daten, Formate oder Inhalte zurückzuführen sind. Dies gilt insbesondere für fehlerhafte Druckdaten, unscharfe Bilder, Rechtschreibfehler, fehlerhafte Farbdefinitionen, unvollständige Zuarbeiten oder verspätete Freigaben. Ein Rücktrittsrecht des Kunden, eine Minderung oder ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nachweist, dass der Druckauftrag auf Grundlage der bereitgestellten bzw. durch den Kunden freigegebenen Daten technisch ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 4.1.5 (Zuarbeit) und 4.1.6 (Dateiformate) gelten entsprechend.

4.2.3

Wird im Rahmen eines Printprojekts ein Vermittlungsgeschäft vereinbart oder – mangels ausdrücklicher gegenteiliger Regelung – standardmäßig angenommen, so schließt der Auftragnehmer den Vertrag über die Druckleistung im Namen und auf Rechnung des Kunden direkt mit einem Drittanbieter (Druckdienstleister) ab oder vermittelt diesen Vertrag. Der Auftragnehmer tritt in diesem Fall ausschließlich als technischer und organisatorischer Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung über die Herstellung der Printprodukte kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Druckdienstleister zustande. Der Auftragnehmer ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Haftung für Inhalt, Qualität, Lieferzeit, Preisgestaltung, Ausführung oder Bestand des Druckauftrags. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass ausschließlich die AGB und Vertragsbedingungen des jeweiligen Druckdienstleisters gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Kunden über alle wesentlichen Schritte und technischen Anforderungen vor Vertragsabschluss zu informieren, insbesondere über: – Druckkosten, Formate, Mengen, Material und Lieferzeiten, – die AGB des Druckdienstleisters (sofern verfügbar), – und erforderliche technische Vorgaben zur Druckdatenübermittlung. Die finale Entscheidung über die Beauftragung sowie die Druckfreigabe obliegt allein dem Kunden. Die Bezahlung der Druckkosten erfolgt direkt an den Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt ausschließlich gegenüber diesem. Der Kunde hat die gelieferten Produkte unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel direkt gegenüber dem Druckdienstleister geltend zu machen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Druckfehler, Produktionsmängel, verspätete Lieferungen oder Preisänderungen, die durch den Druckdienstleister verursacht werden. Eine rechtliche Unterstützung bei Gewährleistungsansprüchen oder Reklamationen erfolgt nur auf freiwilliger Kulanzbasis und ohne rechtliche Verpflichtung. Die Regelungen aus Abschnitt 4.1.5 (Mitwirkungspflicht), 4.1.6 (Dateiformate) und 3.3 (Unzufriedenheit ≠ Kündigungsgrund) gelten entsprechend.

4.2.4

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Druckdaten vor der finalen Freigabe eigenverantwortlich auf Richtigkeit, Vollständigkeit, technische Tauglichkeit sowie inhaltliche, urheberrechtliche und markenrechtliche Unbedenklichkeit zu prüfen. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Farbdefinitionen, Beschnittzugaben, Auflösungen, Platzierungen, Logos, Schriften, Maßangaben und Formatvorgaben. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer keine eigenständige Prüfung der Druckdaten auf technische oder inhaltliche Fehler durch. Der Auftragnehmer ist insbesondere nicht verpflichtet, die Druckdaten auf inhaltliche Korrektheit, Schreibfehler, gestalterische Mängel, urheberrechtliche Risiken oder markenrechtliche Konflikte zu überprüfen. Die finale Druckfreigabe erfolgt ausschließlich durch den Kunden. Der Auftragnehmer wird den Druckauftrag erst nach ausdrücklicher, in Textform erteilter Freigabe veranlassen oder weiterleiten. Erfolgt keine Freigabe, ist der Auftragnehmer zur Ausführung nicht verpflichtet. Verzögerungen infolge verspäteter Freigaben liegen ausschließlich im Risikobereich des Kunden. Erteilt der Kunde die Freigabe, so bestätigt er zugleich, dass sämtliche Inhalte korrekt, technisch geeignet und rechtlich zulässig sind. Eine spätere Geltendmachung von Mängeln, Rücktritts- oder Minderungsrechten ist ausgeschlossen, soweit der behauptete Fehler aus einer freigegebenen Datei resultiert. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 1.2.1 (Inhalte & Verantwortung), 4.1.5 (Zuarbeit) und 4.1.6 (Dateiformate) gelten entsprechend.

4.2.5

Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Druckdaten ausschließlich in dem vom Auftragnehmer oder vom eingesetzten Druckdienstleister geforderten Format zu übermitteln. Gültige Formate sind insbesondere PDF/X, JPG, PNG, TIF oder druckfähige Dateien aus professionellen Layoutprogrammen (z. B. InDesign, Illustrator), jeweils in der im Projekt abgestimmten Auflösung, Farbdefinition und Endgröße. Der Kunde hat sicherzustellen, dass alle Schriften eingebettet oder vektorisiert und alle Bilder druckfähig eingebunden sind. Soweit eine bestimmte Dateistruktur, Farbraumdefinition (z. B. CMYK), Beschnittzugabe, Mindestauflösung oder Exportvorgabe erforderlich ist, ist der Kunde zur Einhaltung dieser technischen Anforderungen verpflichtet. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass von diesen Vorgaben abweichende Daten ohne Fehler oder Qualitätseinbußen verarbeitet oder gedruckt werden können. Der Kunde haftet vollumfänglich für Schäden, Fehlproduktionen oder Mehrkosten, die aus der Übermittlung fehlerhafter, unvollständiger oder technisch nicht geeigneter Dateien resultieren. Dies gilt insbesondere für unklare Benennungen, veraltete Datenstände, unsaubere Formatierungen, RGB-Farben, fehlende Beschnittzugaben oder nicht eingebettete Schriften. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht-konforme Daten eigenständig nachzubearbeiten oder zu konvertieren. Erfolgt eine solche Nachbearbeitung ausnahmsweise auf Kundenwunsch, so wird diese ausschließlich auf Basis des tatsächlichen Aufwands zusätzlich vergütet (Mindeststundensatz 180 €/h netto) und ohne Haftung für die Druckqualität vorgenommen. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 4.1.6 (Dateiformate), 4.2.4 (Freigabe & Datenprüfung) und 1.2.1 (Inhalte & Verantwortung) gelten entsprechend.

4.3 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

4.3.1

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden die Konzeption und Gestaltung individueller Designs an, insbesondere Logos, Markenkennzeichnungen, grafische Elemente, Icons, Bildmarken, Keyvisuals, Illustrationen oder sonstige visuelle Gestaltungselemente (im Folgenden einheitlich „Designs“ genannt). Die Gestaltung erfolgt ausschließlich auf Basis eines gesondert bestätigten Angebots. Designverträge im Sinne dieses Abschnitts sind Werkverträge nach §§ 631 ff. BGB, bei denen der Auftragnehmer die gestalterische Umsetzung eines vereinbarten Zielbilds schuldet, nicht jedoch das Erreichen subjektiver ästhetischer Vorstellungen des Kunden. Eine geschuldete Gestaltung liegt vor, wenn die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind – unabhängig davon, ob das Ergebnis dem persönlichen Geschmack des Kunden entspricht. Der Auftragnehmer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Eignung, Schutzfähigkeit oder Markenfähigkeit der gestalteten Designs. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, etwaige markenrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Fragen vor Nutzung oder Eintragung zu klären.

4.3.2

Der Vertragsabschluss zur Gestaltung von Designs erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines durch den Auftragnehmer erstellten Angebots, das vom Kunden ausdrücklich anzunehmen ist. Eine vorherige Anfrage des Kunden stellt lediglich eine Aufforderung zur Angebotsabgabe dar und begründet keine vertragliche Bindung. Die Erstellung eines Angebots erfolgt auf Basis der vom Kunden übermittelten Informationen, Vorgaben und Wünsche. Vor der Angebotserstellung hat der Kunde eine möglichst vollständige und eindeutige Beschreibung seiner Anforderungen in Textform bereitzustellen. Der Auftragnehmer prüft die Angaben des Kunden – mit Ausnahme einer rechtlichen oder markenrechtlichen Bewertung – auf technische Umsetzbarkeit, gestalterische Machbarkeit, Eindeutigkeit und Widerspruchsfreiheit. Unklare, widersprüchliche oder technisch nicht umsetzbare Wünsche werden im Angebot nicht berücksichtigt, ohne dass dies eine Pflichtverletzung darstellt. Erst mit der ausdrücklichen Annahme des Angebots durch den Kunden in Textform kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Auch Annahmeerklärungen über digitale Plattformen wie SalesPower gelten als rechtlich wirksame Annahme in Textform im Sinne von § 126b BGB. Mündliche oder informelle Absprachen, Entwürfe, Skizzen oder vorvertragliche Vorschläge sind rechtlich unverbindlich und begründen weder eine Leistungspflicht noch eine gestalterische Bindung des Auftragnehmers. Die ergänzenden Regelungen zur Angebotsbindung und Vertragsschluss in Abschnitt 1.1.1 und 2.1.3 dieser AGB gelten entsprechend.

4.3.3

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erstellung des beauftragten Designs erforderlichen Informationen, Materialien und Vorgaben vollständig, eindeutig und in technisch verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere Angaben zu Farben, Formen, Schriftarten, Größenverhältnissen, Zielgruppen, Markenwerten, branchenspezifischen Anforderungen sowie sonstige stilistische, strategische oder grafische Präferenzen. Die Zuarbeit hat spätestens 5 Werktage nach Vertragsschluss zu erfolgen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde. Kommt der Kunde seiner Zuarbeitspflicht nicht oder nur unvollständig nach, ist der Auftragnehmer berechtigt: – die Leistung bis zur vollständigen Zuarbeit auszusetzen, – das Design unter Verwendung von branchenüblichen Platzhaltern oder Standardwerten fortzuführen, – und/oder Mehraufwand infolge unklarer, verspäteter oder mehrfach geänderter Zuarbeit gesondert abzurechnen (Mindeststundensatz: 180 €/h netto). Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, fehlende Inhalte nachzuhalten oder mehrfach anzufordern. Eine einmalige Aufforderung zur Zuarbeit reicht aus. Verzögerungen, qualitative Abweichungen oder gestalterische Unschärfen, die auf unzureichende oder verspätete Zuarbeit zurückzuführen sind, stellen keinen Mangel dar und begründen weder Nachbesserungsansprüche noch ein Rücktrittsrecht. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 1.2.1 (Inhalte & Verantwortung), 4.1.5 (Zuarbeitspflicht) und 3.3 (Unzufriedenheit ≠ Kündigung) gelten entsprechend.

4.3.4

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind im Rahmen von Designprojekten zwei Korrekturschleifen pro Einzelelement (z. B. Logo, Icon, Illustration) im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten. Die Änderungswünsche müssen vollständig, eindeutig und in Textform übermittelt werden und sich auf den jeweils zuletzt präsentierten Stand beziehen. Rückgriffe auf frühere Entwürfe oder Richtungswechsel außerhalb der ursprünglichen Stilvorgabe gelten als Neubeauftragung. Nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen sind weitere Änderungswünsche oder Reklamationen ausgeschlossen, sofern sie sich nicht auf objektiv mangelhafte Umsetzungen der vertraglich vereinbarten Vorgaben beziehen. Subjektive Einwände oder stilistische Präferenzen, die dem Kunden bereits während der Korrekturschleifen zur Einbringung offenstanden, begründen kein Recht auf weitere Änderungen, Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt. Wünscht der Kunde nach Abschluss der vereinbarten Korrekturschleifen zusätzliche Änderungen, so bedürfen diese einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet. Die Höhe richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand (mindestens 180 €/h netto), sofern keine Pauschale vereinbart wurde. Die innerhalb der Korrekturschleifen präsentierten Zwischenstände und Vorentwürfe sind rechtlich unverbindlich. Sie dürfen vom Kunden weder genutzt, veröffentlicht, verändert noch an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für Entwürfe, die später nicht zur finalen Umsetzung gewählt wurden. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 1.2.6 (Änderungswünsche), 4.1.4 (Korrekturschleifen), 3.3 (Unzufriedenheit ≠ Kündigung) und 1.2.1 (Zuarbeit & Verantwortung) gelten entsprechend.

4.3.5

Sobald das beauftragte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer dem Kunden die finale Version in Textform zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme erfolgt ausdrücklich oder stillschweigend. Eine stillschweigende Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde das Design nutzt, veröffentlicht oder nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Zugang der finalen Version schriftlich begründete wesentliche Mängel geltend macht. Die Übergabe erfolgt in einem gängigen, nicht weiter bearbeitbaren Dateiformat (z. B. PDF, JPG oder PNG), das dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht. Ein Anspruch auf offene oder bearbeitbare Quelldateien (z. B. .ai, .psd, .indd, .fig) besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Ohne solche Vereinbarung verbleiben diese Dateien beim Auftragnehmer. Eine Pflicht zur langfristigen Speicherung, Archivierung oder erneuten Bereitstellung der Designdateien besteht nicht. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die bereitgestellten Daten zu sichern und auf ihre technische Eignung vor weiterer Nutzung zu prüfen. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 2.5 (Abnahmeprozess), 4.1.6 (Dateiformate), 1.2.2 (Verantwortung für Daten), sowie 1.2.1 (Mitwirkungspflicht) gelten entsprechend.

4.3.6

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an dem final übergebenen Design ein. Die Rechteeinräumung erfolgt nicht exklusiv, es sei denn, im Angebot wurde ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht zugesichert. Bei Logos wird vorbehaltlich abweichender Vereinbarung ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt. Einfaches Nutzungsrecht bedeutet: Der Kunde darf das Design im Rahmen des vereinbarten Verwendungszwecks nutzen, jedoch nicht bearbeiten, unterlizenzieren oder an Dritte übertragen. Jede darüber hinausgehende Nutzung, Veränderung, Weitergabe oder wirtschaftliche Verwertung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig. Die Rechteeinräumung bezieht sich ausschließlich auf die finale, abgenommene Version des Designs. Entwürfe, Zwischenstände oder nicht freigegebene Varianten unterliegen keinem Nutzungsrecht. Sie dürfen weder verwendet, vervielfältigt, verändert, öffentlich zugänglich gemacht noch an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzungsrechte gehen ausschließlich dann auf den Kunden über, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt wurden. Eine Nutzung vor diesem Zeitpunkt stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und berechtigt den Auftragnehmer zur Geltendmachung von Unterlassung, Schadensersatz sowie zur Berechnung einer marktüblichen Lizenzgebühr zuzüglich einer Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des Netto-Auftragswertes. Die ergänzenden Regelungen aus Abschnitt 1.2.2 (Rechte & Daten), 3.7.5 (Vertragsstrafe) und 1.1.1 (Vertragsgrundlagen) gelten entsprechend.

Teil 5 – Marketing

5.1.1

Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung digitaler Werbeanzeigen („Ads“) in sozialen Netzwerken (z. B. Facebook, Instagram, TikTok), Suchmaschinen (z. B. Google Ads), Videoportalen (z. B. YouTube) oder vergleichbaren digitalen Plattformen. Es handelt sich ausschließlich um unterstützende Leistungen zur technischen Umsetzung und organisatorischen Betreuung solcher Anzeigen. Eine Pflicht zur Umsetzung bestimmter Inhalte oder Kampagnen besteht nur bei ausdrücklicher Individualvereinbarung in Textform. Der Vertrag wird als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB abgeschlossen. Ein konkreter Erfolg – insbesondere in Form von Klickzahlen, Reichweite, Sichtbarkeit, Leads, Conversions, Umsatzsteigerungen oder anderen wirtschaftlichen Kennzahlen – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn Zielwerte, Benchmarks, Performance-Vorgaben oder sogenannte „Kampagnenziele“ durch den Kunden benannt oder vom Auftragnehmer kommentiert oder dokumentiert wurden. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie, Erfolgsverpflichtung oder Haftung für die tatsächliche Wirkung oder wirtschaftliche Effizienz der Anzeigen. Eine werkvertragliche Erfolgsverantwortung ist ausdrücklich und vollständig ausgeschlossen. Die Bewertung des Erfolgs obliegt allein dem Kunden und hat keine Auswirkung auf die Zahlungspflicht, Vertragsdauer oder Gültigkeit des Vertrages.

5.1.2

Sofern ausdrücklich vereinbart, kann der Auftragnehmer den Kunden bei der strategischen Planung und inhaltlichen Konzeption von Werbeanzeigen beraten. Dies umfasst insbesondere allgemeine Hinweise zu Zielgruppen, Anzeigengestaltung, Textformulierung, Bildauswahl, Formatoptimierung, Platzierungsmöglichkeiten und Timing innerhalb der vom Kunden benannten Plattformen. Die Beratung erfolgt ausschließlich auf Basis allgemeiner Erfahrungswerte, technischer Rahmenbedingungen und plattformspezifischer Standards. Eine rechtliche Bewertung, individuelle Erfolgseinschätzung oder verbindliche Performanceprognose erfolgt nicht. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für die Wirksamkeit, Richtigkeit, Zulässigkeit oder Zielerreichung der vom Kunden umgesetzten Maßnahmen. Eine Pflicht zur Umsetzung der Empfehlungen durch den Kunden besteht nicht. Der wirtschaftliche oder werbliche Erfolg der Beratung ist nicht geschuldet und berührt weder die Vergütungspflicht noch die Gültigkeit des Vertrages.

5.1.3

Die Auswahl und Bereitstellung sämtlicher Inhalte für Werbeanzeigen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Texte, Bilder, Videos, Logos, Impressen, Datenschutz- oder Pflichtangaben, liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Auftragnehmer nimmt keine inhaltliche oder rechtliche Prüfung dieser Inhalte vor und ist hierzu weder verpflichtet noch berechtigt. Dies gilt insbesondere für urheber-, wettbewerbs-, marken-, verbraucher- oder datenschutzrechtliche Fragen. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit, Vollständigkeit und Gesetzeskonformität der Anzeigen liegt allein beim Kunden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Umsetzung oder Veröffentlichung einzelner Inhalte oder ganzer Anzeigen abzulehnen, wenn objektive Anhaltspunkte auf einen möglichen Rechtsverstoß hindeuten. Eine Verpflichtung zur Prüfung, Abmahnabwehr oder rechtlichen Risikoabwägung besteht nicht.

5.1.4

Vor der Veröffentlichung oder Einbuchung von Werbeanzeigen in Plattformen oder Werbenetzwerke ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Links, Hinweise, Impressum, Pflichtangaben etc.) vollständig und in Textform freizugeben. Die Freigabe erfolgt verbindlich in Textform nach Maßgabe des § 126b BGB. Ohne ausdrückliche Freigabe besteht keine Pflicht des Auftragnehmers zur Veröffentlichung, Buchung oder Schaltung. Der Auftragnehmer übernimmt ausschließlich die technische Durchführung der vom Kunden freigegebenen Anzeigen innerhalb der vereinbarten Plattformen. Die Durchführung umfasst insbesondere das Einstellen, Einbuchen oder Hochladen von Inhalten, jedoch keine Kontrolle, Optimierung oder Überwachung der jeweiligen Plattformmechanismen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausspielung, Sichtbarkeit, Reichweite oder technische Änderungen durch Drittplattformen. Die rechtliche und technische Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte verbleibt uneingeschränkt beim Kunden.

5.1.5

Das für die Leistungen des Auftragnehmers vereinbarte Honorar umfasst ausschließlich die Beratungs-, Konzeptions- und Umsetzungstätigkeiten im Rahmen der Anzeigenbetreuung. Die tatsächlichen Schaltungskosten für kostenpflichtige Werbeanzeigen („Mediabudget“) – insbesondere innerhalb von Plattformen wie Google Ads, Meta Ads, TikTok Ads oder vergleichbaren Werbenetzwerken – sind nicht im Honorar enthalten und vom Kunden in voller Höhe zu tragen. Dies gilt auch bei laufenden Kampagnen, Testphasen, A/B-Tests oder Formatwechseln. Die Buchung und Abrechnung des Mediabudgets erfolgt entweder direkt über den Kundenaccount auf der jeweiligen Plattform oder über einen Drittanbieter nach Absprache. Der Auftragnehmer übernimmt keine Vorleistung oder Zwischenfinanzierung für Mediakosten, es sei denn, dies wurde ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Der Kunde trägt in jedem Fall die vollständige Verantwortung für pünktliche Zahlung, Plattformrichtlinien, Abrechnungskonten und gegebenenfalls daraus entstehende Kosten oder Sperren.

5.1.6

Dienstanbieter im Sinne des § 2 Nr. 1 TMG sowie datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO für sämtliche Inhalte, Zielseiten, Domains, Werbekonten und Anzeigenumgebungen ist ausschließlich der Kunde. Der Auftragnehmer übernimmt weder die rechtliche Verantwortung noch die datenschutzrechtliche Stellung für Ausspielung, Inhalt oder technische Umsetzung der Anzeigenplattformen. Der Auftragnehmer handelt ausschließlich unterstützend im Rahmen eines Auftragsverhältnisses mit beschränkter technischer Zugriffsmöglichkeit. Eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO liegt ausdrücklich nicht vor; ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird nicht geschlossen. Der Kunde erkennt an, dass er für die Rechtmäßigkeit der verwendeten Inhalte, Systeme, Zielseiten, Trackingmaßnahmen und Anbindung von Plattformkonten allein verantwortlich ist.

Teil 6 - Sonstige Bestimmungen

6.1.1

Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den jeweils im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnissen (z. B. Texte, Grafiken, Layouts, Programmierungen, Designs, Druckdateien, Werbemittel, Social-Media-Inhalte) nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Honorars ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Vervielfältigung, Weitergabe, Bearbeitung, Übersetzung, öffentliche Zugänglichmachung oder kommerzielle Zweitverwertung ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet. Alle weiteren Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist ausdrücklich untersagt.

6.1.2

Der Kunde erteilt dem Auftragnehmer bereits mit Vertragsschluss die ausdrückliche Erlaubnis, das Projekt in sachlich angemessener Weise zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Angebotspräsentationen, Fallstudien) öffentlich darzustellen. Dies umfasst insbesondere die Nennung des Kundennamens, des Projektinhalts sowie die Verwendung öffentlich zugänglicher Screenshots oder Auszüge aus dem Projekt. Die Referenzverwendung erfolgt stets unter Beachtung der berechtigten Interessen des Kunden. Ein Entgeltanspruch des Kunden entsteht hierdurch nicht. Ein Widerruf der Referenzfreigabe ist nur aus wichtigem Grund und in Textform möglich; bereits genutzte Darstellungen bleiben unberührt.

6.1.3

Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Urhebervermerk in Form eines dezenten Links mit Namensnennung („Website by Athena Digital“) im Footer sowie im Impressum von durch ihn erstellten Webseiten zu platzieren. Dieser Vermerk darf eine Verlinkung auf die Website des Auftragnehmers enthalten. Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an; ein Anspruch auf Entfernung oder Entgelt besteht nicht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Platzierung optisch dezent und technisch standardkonform vorzunehmen. Eine Entfernung oder Änderung ist nur bei ausdrücklicher Individualvereinbarung in Textform zulässig.

6.2 – Vertraulichkeit, Know-how-Schutz und Schadensersatzpflicht

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien der jeweils anderen Partei – insbesondere technische, wirtschaftliche, strategische, kreative oder personenbezogene Inhalte – streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Vertragserfüllung zu verwenden. Die Pflicht gilt auch für Informationen, die nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind, jedoch ihrer Natur nach vertraulich sind oder von der jeweils anderen Partei als vertraulich behandelt werden. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, sämtliche internen Abläufe, Projektmethodik, Arbeitsweisen, technische Verfahren, Konzepte, Strategien, Entwürfe, Dokumentationen, Tools, Layouts, Text- oder Designsysteme, Preisgestaltung und individuelle Abläufe des Auftragnehmers vertraulich zu behandeln. Die Weitergabe an Dritte oder die eigene (auch teilweise) Nutzung außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist untersagt. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen die Vertraulichkeitspflicht – insbesondere bei Weitergabe oder Nutzung interner Systeme, Abläufe oder Inhalte durch den Kunden oder dessen Erfüllungsgehilfen – verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 3.000 € pro Verstoß. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ein Anspruch auf Nutzung, Verwertung oder Weitergabe besteht nicht. Beide Parteien stellen sicher, dass alle Mitarbeiter, Subunternehmer oder externen Dritten, die im Rahmen des Vertrags eingebunden sind, zur Einhaltung dieser Vertraulichkeit in gleichem Umfang verpflichtet werden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Vertragslaufzeit hinaus. Ausgenommen hiervon sind lediglich Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung nachweislich öffentlich zugänglich, rechtmäßig bekannt oder allgemein verfügbar waren.

6.3 – Haftung und Freistellung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei der Verletzung von Kardinalpflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Nutzungsausfälle, Produktionsunterbrechungen, verlorene Daten, entgangene Werbewirkung, Umsatzeinbußen, verpasste Markteintrittsfenster, Reputationsverluste, algorithmische Veränderungen, Plattformumstellungen oder Social-Media-Sanktionen ist ausgeschlossen – unabhängig davon, ob sie vorhersehbar oder dem Kunden angekündigt waren.

Gleiches gilt für sämtliche Folgen: – technischer Umstände (z. B. Softwareupdates, Serverprobleme, Schnittstellenänderungen),

– Drittplattformen (z. B. Google, Meta, TikTok, Shopify, Mailchimp),

– API-Änderungen, DSGVO-Interpretationen oder Cookie-Policy-Vorgaben,

– rechtlicher Unklarheiten (z. B. Impressum, Textinhalte, Kennzeichnungspflichten),

– unterlassener oder verspäteter Mitwirkung durch den Kunden,

– vom Kunden oder Dritten bereitgestellter fehlerhafter Daten, Inhalte oder Zugangsdaten.

Der Auftragnehmer haftet ausdrücklich nicht für:

– Richtlinien, Sperrungen, Sanktionen oder Löschungen durch Drittplattformen

– Sichtbarkeit, Reichweite, Interaktion, Klickverhalten oder Conversion-Ergebnisse

– fehlende technische Kompatibilität mit Hosting-Anbietern, CMS-Systemen oder Trackingtools

– rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, Marken, Slogans, Domains oder Claims

– operative Fehlentscheidungen des Kunden (z. B. Budget, Zielgruppenwahl, Freigaben)

Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter – auch öffentlich-rechtlicher Stellen – vollständig frei, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, technischen Entscheidungen, Pflichtverstößen oder Nutzungsverhalten beruhen. Dies umfasst auch die Erstattung sämtlicher Rechtsverteidigungskosten, Gerichtskosten, Vertragsstrafen und Auskunftsverpflichtungen. Soweit in spezifischen Leistungsabschnitten dieser AGB (z. B. für Webdesign, Shoperstellung, Print oder Marketing) abweichende oder ergänzende Haftungsregelungen getroffen wurden, gehen diese vorrangig vor. Eine Erweiterung der Haftungspflichten ist damit nicht verbunden.

6.4 – Rechtswahl und ausschließlicher Gerichtsstand Wuppertal

Es gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Anwendung internationalen Privatrechts oder kollisionsrechtlicher Vorschriften, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen könnten, ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Wuppertal. Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Diese Gerichtsstandsvereinbarung beruht ausdrücklich auf einem unternehmerischen Verhältnis (B2B).

6.5 – AGB-Änderung & Konsequenz bei Widerspruch

Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher oder rechtlicher Vorgaben, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Marktbedingungen, technischen Neuerungen oder der Unternehmensstrategie. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens zwei Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Kunde wird in der Änderungsmitteilung auf sein Widerspruchsrecht, die Frist sowie die Folgen des Schweigens hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, treten die Änderungen nicht in Kraft. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des geplanten Inkrafttretens der Änderungen mit einer Frist von 14 Kalendertagen außerordentlich zu kündigen. In diesem Fall wird die bis dahin vereinbarte Gesamtsumme für alle beauftragten Leistungen – unabhängig vom tatsächlichen Leistungsstand – mit Zugang der Kündigung sofort zur Zahlung fällig. Teil- oder Abschlagsrechnungen gelten als Mindestvergütung. Weitere Ansprüche des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.

6.6 – Teilunwirksamkeit und Vertragsfortbestand

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Regelungslücken. Eine automatische Verpflichtung zur Ergänzung, Anpassung oder Ersetzung entfällt ausdrücklich.


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